24.03.2015 20:56:46

DGAP-Adhoc: Mologen AG beschließt Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital um bis zu 5.657.875 Aktien mit mittelbarem Bezugsrecht der Aktionäre

Mologen AG beschließt Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital um bis zu 5.657.875 Aktien mit mittelbarem Bezugsrecht der Aktionäre

MOLOGEN AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung

24.03.2015 20:57

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch

DGAP - ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Mologen AG beschließt Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital um bis zu

5.657.875 Aktien mit mittelbarem Bezugsrecht der Aktionäre

Berlin, den 24. März 2015 - Der Vorstand der MOLOGEN AG (ISIN

DE0006637200/WKN 663720) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine

Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen mit mittelbarem Bezugsrecht der Aktionäre

unter teilweiser Ausnutzung des gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung bestehenden

genehmigten Kapitals (Genehmigtes Kapital 2014) beschlossen. Das

Grundkapital der Gesellschaft wird von EUR 16.973.626 um bis zu EUR

5.657.875,00 auf bis zu EUR 22.631.501 durch Ausgabe von bis zu 5.657.875

neuen, auf den Inhaber lautenden Stammaktien mit einem anteiligen Betrag am

Grundkapital von EUR 1,00 gegen Bareinlage erhöht. Die neuen Aktien sind ab

dem 1. Januar 2014 gewinnanteilsberechtigt.

Die neuen Aktien werden von einer Emissionsbank mit der Verpflichtung

übernommen, sie den Aktionären der Gesellschaft im Verhältnis 1:3 (eine

neue Aktie für je drei alte Aktien) zu einem noch festzulegenden

Bezugspreis innerhalb einer zweiwöchigen Bezugsfrist zum Bezug anzubieten.

Die Gesellschaft wird den Bezugspreis voraussichtlich am 30. März 2015 nach

Börsenschluss abhängig von der Marktsituation bestmöglich unter

Berücksichtigung eines incentivierenden Abschlags auf den

volumengewichteten Durchschnittskurs im Xetra-Handel der letzten zehn

Börsenhandelstage oder auf den zuletzt im Xetra-Handel ermittelten

Börsenpreis festsetzen.

Vorbehaltlich der Billigung des Wertpapierprospekts für das Angebot durch

die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) können die

Aktionäre voraussichtlich in der Zeit vom 7. April 2015 bis zum

(einschließlich) 21. April 2015 ihre Bezugsrechte ausüben. Den Aktionären

wird zusätzlich die Möglichkeit des Erwerbs solcher Aktien gewährt, die von

anderen Aktionären nicht bezogen worden sind (sog. Überbezug); den

Aktionären steht jedoch kein Rechtsanspruch auf Zuteilung solcher Aktien im

Rahmen des Überbezugs zu. Etwaige während der Bezugsfrist nicht bezogene

neue Aktien sollen im Rahmen einer internationalen Privatplatzierung zudem

qualifizierten Anlegern in ausgewählten Ländern zu einem mindestens dem

Bezugspreis entsprechenden Preis angeboten werden. Die Einbeziehung der

neuen Aktien in die bestehende Notierung soll voraussichtlich am 28. April

2015 erfolgen.

Vorbehaltlich der Billigung durch die BaFin wird voraussichtlich am 31.

März 2015 ein Wertpapierprospekt mit ausführlichen Informationen und

Risikohinweisen zum Bezugsangebot auf der Internetseite der MOLOGEN AG

veröffentlicht.

Die MOLOGEN AG beabsichtigt, den Nettoemissionserlös aus dieser

Kapitalerhöhung vorrangig zur Stärkung der Eigenkapitalbasis und

insbesondere für die weitere Entwicklung des Produktkandidaten MGN1703 zu

verwenden.

- Ende der Ad-hoc-Mitteilung -

DISCLAIMER

Diese Mitteilung stellt kein Angebot zum Kauf von Aktien oder anderen

Wertpapieren der MOLOGEN AG dar und ersetzt nicht den Wertpapierprospekt.

Anlageentscheidungen hinsichtlich der Aktien oder anderer Wertpapiere der

MOLOGEN AG sollten nur auf der Grundlage des Wertpapierprospekts erfolgen,

der nach Billigung durch die Bundesanstalt für

Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bei der MOLOGEN AG kostenlos

erhältlich sein wird.

Diese Mitteilung beinhaltet kein und stellt kein Angebot oder eine

Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren an oder gegenüber

Personen in den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada, Japan

oder anderen Jurisdiktionen dar, soweit ein solches Angebot oder eine

solche Aufforderung gegenüber diesen Personen oder in diesen Ländern

unzulässig ist. Die in dieser Mitteilung erwähnten Wertpapiere sind nicht

und werden auch in der Zukunft nicht gemäß den Bestimmungen des U.S.

Securities Act von 1933 in der derzeit gültigen Fassung ("U.S. Securities

Act") registriert. Ohne eine solche Registrierung dürfen diese Wertpapiere

in den Vereinigten Staaten nicht angeboten oder verkauft werden, es sei

denn, dass diese Wertpapiere gemäß einer Ausnahme von den

Registrierungserfordernissen des U.S. Securities Act angeboten und verkauft

werden. Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen dürfen die in dieser

Mitteilung erwähnten Wertpapiere nicht in Australien, Kanada oder Japan

angeboten oder verkauft werden, oder an in Australien, Kanada oder Japan

ansässigen oder wohnhaften oder die Staatsbürgerschaft dieser Länder

innehabenden Personen oder für Rechnung oder zugunsten solcher Personen

angeboten oder verkauft werden.

Das Angebot und der Verkauf der in dieser Mitteilung erwähnten Wertpapiere

sind nicht und werden auch in Zukunft nicht gemäß den Bestimmungen des U.S.

Securities Act oder gemäß den anwendbaren Rechtsvorschriften von

Australien, Canada oder Japan registriert. Es wird kein öffentliches

Angebot der Wertpapiere in den Vereinigten Staaten geben.

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Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:

Kontakt

Claudia Nickolaus

Head of Investor Relations & Corporate Communications

Tel: +49 - 30 - 84 17 88 - 38

Fax: +49 - 30 - 84 17 88 - 50

investor@mologen.com

24.03.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: MOLOGEN AG

Fabeckstraße 30

14195 Berlin

Deutschland

Telefon: 030 / 841788-0

Fax: 030 / 841788-50

E-Mail: presse@mologen.com

Internet: www.mologen.com

ISIN: DE0006637200

WKN: 663720

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr

in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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