11.01.2022 14:56:08
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DGAP-Adhoc: Lloyd Fonds AG erwartet Anstieg des Konzernjahresüberschusses (EAT) 2021 auf 4,0 Mio. EUR; BarKE mit Bezugsrecht von bis zu 4,6 % des Grundkapitals beschlossen
DGAP-Ad-hoc: LLoyd Fonds Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Prognose/Kapitalmaßnahme Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 Lloyd Fonds AG erwartet Anstieg des Konzernjahresüberschusses (EAT) 2021 auf 4,0 Mio. EUR, EBT-Anstieg auf 6,4 Mio. EUR, Prognose operativer Cashflow mit knapp 20,0 Mio. EUR deutlich übertroffen; Zielmehrheit im Übernahmeverfahren der BV Holding AG erreicht; Barkapitalerhöhung (BarKE) mit Bezugsrecht von bis zu 4,6 % des Grundkapitals beschlossen - EBT-Anstieg auf 6,4 Mio. EUR (Vj.: -3,0 Mio. EUR) - Operativer Cashflow-Anstieg auf knapp 20,0 Mio. EUR (Vj.: -0,9 Mio. EUR) - Zielmehrheit im Übernahmeverfahren der BV Holding AG erreicht - BarKE mit Bezugsrecht von bis zu 4,6 % des Grundkapitals beschlossen
EBT-Anstieg auf 6,4 Mio. EUR, Operativer Cashflow deutlich über Prognose Im Gesamtergebnis erwartet der Vorstand zum 31. Dezember 2021 einen deutlichen Anstieg des Konzernergebnisses vor Steuern (EBT) auf 6,4 Mio. EUR (Vj.: -3,0 Mio. EUR). Daraus resultiert ein Anstieg des Konzernjahresüberschusses nach Steuern (EAT) 2021 auf 4,0 Mio. EUR (Vj.: -0,7 Mio. EUR). Dies entspricht einem erwarteten Gewinn von 0,30 EUR pro ausstehender Aktie (EPS). Der deutlich gestiegene Konzernjahresüberschuss ist dabei wesentlich auf die zum Jahresende nochmals höhere Fair Value Bewertung zweier Beteiligungen der Lloyd Fonds AG im Geschäftssegment LLOYD FONDS REAL ASSETS im Vergleich zum ersten Halbjahr 2021 zurückzuführen. Aufgrund der Bilanzierungsvorschriften sind die Beteiligungserträge des Lloyd Fonds-Konzerns im Finanzergebnis auszuweisen. Der operative Cashflow steigt voraussichtlich auf knapp 20,0 Mio. EUR (Vj.: -0,9 Mio. EUR) an. Bezogen auf die aktuell ausstehenden Aktien der Gesellschaft von rund 13,3 Mio. Stücken entspricht dies einem operativen Cashflow von 1,50 EUR pro ausstehender Aktie. Damit wird die am 19. August 2021 veröffentlichte Prognose des operativen Cashflows in einer Bandbreite von 14,0 Mio. EUR bis 16,0 Mio. EUR deutlich übertroffen. Die positive Abweichung ergibt sich im Wesentlichen durch die bereits erhaltenen ersten Ausschüttungen der beiden Beteiligungen der Lloyd Fonds AG im Geschäftssegment LLOYD FONDS REAL ASSETS in Höhe von rund 5,0 Mio. EUR. Der Geschäftsbericht 2021 der Lloyd Fonds AG mit den ausführlichen Finanzkennzahlen wird am 30. März 2022 veröffentlicht. Zielmehrheit im Übernahmeverfahren der BV Holding AG erreicht Nachdem die Lloyd Fonds AG sich im Zuge des Übernahmeangebots an die BV Holding AG durch Aktionärsvereinbarungen bereits im November 2021 eine Beteiligung von knapp 50 % des Grundkapitals dieser Gesellschaft gesichert hat, haben Vorstand und Aufsichtsrat heute den Abschluss weiterer Verträge mit Aktionären der BV Holding AG beschlossen, durch die ein Überschreiten der angestrebten Zielmehrheit von 90 % sichergestellt werden kann. Vorstand und Aufsichtsrat der Lloyd Fonds AG sehen daher diese Bedingung für die erfolgreiche Übernahme der BV Holding AG als erfüllt an. Zur Erreichung der Zustimmungsmehrheit von über 90 % haben Vorstand und Aufsichtsrat heute die Durchführung einer weiteren Sachkapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital über 152.477 neue Aktien beschlossen. Der Vollzug der Übernahme der Mehrheit der Aktien der BV Holding AG durch die Lloyd Fonds AG steht u. a. noch unter dem Vorbehalt des positiven Abschlusses des Inhaberkontrollverfahrens, welches bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eingeleitet wurde. BarKE mit Bezugsrecht von bis zu 4,6 % des Grundkapitals beschlossen Der Nettoemissionserlös der Kapitalerhöhung dient der Stärkung der Kapitalbasis der Gesellschaft und soll vornehmlich zur Finanzierung der geplanten Übernahme der BV Holding AG genutzt werden. DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERLEITUNG IN, INNERHALB VON ODER AUS DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ODER ANDEREN LÄNDERN BESTIMMT, WO EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DES JEWEILIGEN LANDES DARSTELLEN WÜRDEN. Kontakt:
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