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Homag Group AG: Beschluss über den Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der HOMAG Group AG als abhängigem Unternehmen und der Dürr Technologies GmbH als herrschendem Unternehmen
Homag Group AG / Schlagwort(e): Vertrag
15.01.2015 11:31
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HOMAG Group AG: Beschluss über den Abschluss eines Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrags zwischen der HOMAG Group AG als abhängigem
Unternehmen und der Dürr Technologies GmbH als herrschendem Unternehmen
Schopfloch, 15. Januar 2015 - Vorstand und Aufsichtsrat der HOMAG Group AG
haben heute beschlossen, der Hauptversammlung der Gesellschaft
vorzuschlagen, dem Abschluss eines Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrags mit der Dürr Technologies GmbH als herrschendem
Unternehmen zuzustimmen.
Die Hauptversammlung der HOMAG Group AG wird über die Zustimmung zum
Abschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags in der auf den 5.
März 2015 einzuberufenden außerordentlichen Hauptversammlung Beschluss
fassen.
Der im Entwurf des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags vorgesehene
Betrag des Ausgleichs nach § 304 AktG beträgt brutto EUR 1,27 (netto, nach
Abzug von Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag: EUR 1,09) je
HOMAG-Aktie für ein volles Geschäftsjahr, der Betrag der Abfindung nach §
305 AktG beträgt EUR 29,47 je HOMAG-Aktie. Vorgenannte Beträge können in
Abhängigkeit von der Entwicklung des Basiszinssatzes bis zum
Bewertungsstichtag am 5. März 2015 noch geringfügige Änderungen erfahren.
Im Fall des Absinkens des Basiszinssatzes von derzeit 1,75 % auf 1,25 % zum
Bewertungsstichtag würde der Ausgleich auf einen Betrag von brutto EUR 1,18
(netto EUR 1,01) je HOMAG-Aktie für ein volles Geschäftsjahr absinken und
die Barabfindung auf einen Betrag von EUR 31,56 je HOMAG-Aktie steigen.
15.01.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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