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DGAP-Adhoc: Einleitung vorläufiges Insolvenzverfahren und Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters der Youbisheng Green Paper AG
Einleitung vorläufiges Insolvenzverfahren und Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters der Youbisheng Green Paper AG
Youbisheng Green Paper AG / Schlagwort(e): Insolvenz
14.08.2014 18:18
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Einleitung vorläufiges Insolvenzverfahren und Bestellung des vorläufigen
Insolvenzverwalters der Youbisheng Green Paper AG
Hamburg, 14. August 2014 - Das Amtsgericht Köln hat mit Beschluss vom
13.08.2014 Herrn Rechtsanwalt Dr. Christoph Niering zum vorläufigen
Insolvenzverwalter über das Vermögen der Youbisheng Green Paper AG (ISIN:
DE000A1KRLRO) mit Sitz in Köln ernannt und zur Sicherung der zukünftigen
Insolvenzmasse ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr.
2 1.Alt InsO). In Abstimmung mit dem Aufsichtsrat wird sich der vorläufige
Insolvenzverwalter einen Überblick über die Situation verschaffen, das
Vermögen sichern sowie nach Möglichkeit einen strukturierten
Verwertungsprozess einleiten.
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Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Ferdinandstrasse 25
20095 Hamburg
contact@youbisheng-greenpaper.de
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sie beruhen stattdessen auf den derzeitigen Ansichten und Erwartungen der
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hinsichtlich in der Zukunft liegender Ereignisse. Zukunftsgerichtete
Aussagen beinhalten naturgemäß zahlreichen Risiken und
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sowie das Herausstellen der Unrichtigkeit der Annahmen, auf welchen die
zukunftsgerichteten Aussagen beruhen, könnte zu erheblich von diesen
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Youbisheng Green Paper AG
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WKN: A1KRLR
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