15.01.2016 17:43:40
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DGAP-Adhoc: EASY SOFTWARE AG: Schadensersatzverfahren
EASY SOFTWARE AG: Schadensersatzverfahren
EASY SOFTWARE AG / Schlagwort(e): Rechtssache
15.01.2016 17:44
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Mülheim an der Ruhr, 15. Januar 2016
Laut telefonischer Auskunft des Landgerichts Duisburg wurde der ehemalige
Aufsichtsratsvorsitzende Manfred Wagner verurteilt, an die EASY SOFTWARE AG
Schadensersatz in Höhe von EUR 1.513.963,31 nebst Zinsen in Höhe von 5 %
über dem Basiszinssatz seit dem 17. Dezember 2002 bzw. 2. Januar 2003 zu
zahlen. Gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 23. August 2013 zu
Tagesordnungspunkt 11 hatte der von der Hauptversammlung am 26. Juli 2012
bestellte besondere Vertreter namens der Gesellschaft Manfred Wagner auf
Schadensersatz verklagt; nach Abberufung hat der Vorstand das Verfahren
fortgeführt. Die Verurteilung bezieht sich auf die Auszahlung von
Kaufpreisansprüchen der Gesellschaft aus dem Verkauf einer Beteiligung an
der ScanOptic Gesellschaft für Scanner- und optische Speichertechnologie
mbH an Manfred Wagner sowie die Rückzahlung eines von Manfred Wagner und
die RS Consulting GmbH an die EASY SOFTWARE (UK) PLC gewährten Darlehens
durch die EASY SOFTWARE AG. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Weitere Schadensersatzverfahren sind noch nicht beendet.
EASY SOFTWARE AG
Der Vorstand
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: EASY SOFTWARE AG
Am Hauptbahnhof 4
45468 Mülheim an der Ruhr
Deutschland
Telefon: +49(0) 208 450 16-0
Fax:
E-Mail: investor@easy.de
Internet: www.easy.de
ISIN: DE0005634000
WKN: 563400
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard);
Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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