14.04.2016 16:47:39

DGAP-Adhoc: EASY SOFTWARE AG: Schadenersatzverfahren

EASY SOFTWARE AG: Schadenersatzverfahren

EASY SOFTWARE AG / Schlagwort(e): Rechtssache

14.04.2016 16:47

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch

DGAP - ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Mülheim an der Ruhr, 14. April 2016

Die EASY SOFTWARE AG hat aus den Urteilen des Landgerichts Duisburg vom 13.

Januar 2016 (Az. 25 O 41/12) und 11. Februar 2016 (Az. 21 O 20/14) gegen

den ehemaligen Aufsichtsratsvorsitzenden Manfred A. Wagner im Wege der

Sicherungsvollstreckung zur Sicherung der Schadensersatzansprüche in Höhe

von insgesamt EUR 3.194.545,67 (im Wesentlichen bestehend aus den

ausgeurteilten Hauptforderungen in Höhe von EUR 1.996.440,00 zuzüglich

Zinsen) Forderungen von Manfred A. Wagner gegen Kreditinstitute gepfändet.

Eine Verwertung der gepfändeten Forderungen erfolgt erst nach

Sicherheitsleistung durch die EASY SOFTWARE AG. Die Gesellschaft wird die

erforderliche Sicherheit kurzfristig hinterlegen und die gepfändete

Forderung einziehen.

Das Landgericht Duisburg hatte Manfred A. Wagner mit Urteil vom 13. Januar

2016 zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von insgesamt EUR 1.513.000,00

zuzüglich Zinsen und mit Urteil vom 11. Februar 2016 gesamtschuldnerisch

mit der EASY SOLUTIONS GmbH sowie wegen eines Teilbetrages mit dem

ehemaligen Vorstandsmitglied Josef Gemeri zur Zahlung von Schadensersatz in

Höhe von EUR 483.440,33 nebst Zinsen verurteilt. Beide Urteile sind gegen

Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Manfred A. Wagner hat gegen

das Urteil vom 13. Januar 2016 und gegen das Urteil vom 11. Februar 2016

Berufung eingelegt. Sollten die Entscheidungen des Landgerichts Duisburg in

der Berufungsinstanz aufgehoben werden, wären die Vollstreckungsmaßnahmen

wieder aufzuheben und unter Umständen von der EASY SOFTWARE AG etwaige

durch die Sicherungsvollstreckung entstandene Schäden zu erstatten.

EASY SOFTWARE AG

Der Vorstand

14.04.2016 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: EASY SOFTWARE AG

Am Hauptbahnhof 4

45468 Mülheim an der Ruhr

Deutschland

Telefon: +49(0) 208 450 16-0

Fax: +49(0) 208 450 16-90

E-Mail: investor@easy.de

Internet: www.easy.de

ISIN: DE0005634000

WKN: 563400

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard);

Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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