06.04.2016 13:30:40
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DGAP-Adhoc: DMG MORI CO., LTD. beabsichtigt Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages
DMG MORI CO., LTD. beabsichtigt Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages
DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT / Schlagwort(e): Fusionen & Übernahmen
06.04.2016 13:30
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Ad hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG
der
DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT
Bielefeld
(ISIN DE0005878003)
DMG MORI CO., LTD. beabsichtigt Abschluss eines Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrages
Bielefeld, 6. April 2016. Die DMG MORI CO., LTD. hat die von ihr
unmittelbar und mittelbar gehaltene Beteiligung an der DMG MORI
AKTIENGESELLSCHAFT auf über 75% erhöht. Sie hat die DMG MORI
AKTIENGESELLSCHAFT heute darüber informiert, dass sie den Abschluss eines
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages plant. Die Gesellschaften
werden nun Gespräche über den Abschluss eines Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrages aufnehmen. Aktuell tagt der Aufsichtsrat.
Vor diesem Hintergrund hat sich die DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT
entschlossen, die für den 6. Mai 2016 einberufene Hauptversammlung auf
einen späteren Termin zu verschieben.
DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT
Der Vorstand
Zukunftsbezogene Aussagen: Diese Meldung enthält zukunftsbezogene Aussagen,
die auf aktuellen Einschätzungen des Managements über künftige
Entwicklungen beruhen. Solche Aussagen beruhen auf den heutigen Erwartungen
und bestimmten Annahmen des Managements. Sie unterliegen Risiken,
Ungewissheiten und anderen Faktoren, die dazu führen können, dass die
tatsächlichen Verhältnisse einschließlich der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage von der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT wesentlich von denjenigen
abweichen oder negativer ausfallen als diejenigen, die in diesen Aussagen
ausdrücklich oder implizit angenommen oder beschrieben werden. Die
Geschäftstätigkeit von der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT unterliegt einer
Reihe von Risiken und Unsicherheiten, die auch dazu führen können, dass
eine zukunftsgerichtete Aussage, Einschätzung oder Vorhersage unzutreffend
wird. Sollten Unsicherheitsfaktoren und Unwägbarkeiten eintreten oder
sollten die Annahmen, auf denen diese Aussagen basieren, sich als unrichtig
erweisen, könnten die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den in diesen
Aussagen als erwartet, antizipiert, beabsichtigt, geplant, angestrebt,
geschätzt oder projiziert genannten Ergebnissen abweichen. Zukunftsbezogene
Aussagen sind nicht als Garantie oder Zusicherung der darin genannten
zukünftigen Entwicklungen oder Ereignisse zu verstehen.
Es gibt zwei Unternehmen die unter "DMG MORI" firmieren: die DMG MORI
AKTIENGESELLSCHAFT mit Sitz in Bielefeld, Deutschland, und die DMG MORI
COMPANY LIMITED mit Sitz in Nagoya, Japan. Diese Meldung bezieht sich
ausschließlich auf die DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT. Ist in dieser Meldung
vom "DMG MORI-Konzern" die Rede, meint dies ausschließlich die DMG MORI
AKTIENGESELLSCHAFT und ihre Konzernunternehmen.
06.04.2016 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT
Gildemeisterstraße 60
33689 Bielefeld
Deutschland
Telefon: +49 (0)5205 74 30-01
Fax: +49 (0)5205 74 30-81
E-Mail: info@dmgmoriseiki.com
Internet: www.dmgmoriseiki.com
ISIN: DE0005878003
WKN: 587800
Indizes: MDAX
Börsen: Regulierter Markt in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (Prime
Standard); Freiverkehr in Hamburg, München, Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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