27.05.2016 18:55:39
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DGAP-Adhoc: DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT
DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT
DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT / Schlagwort(e): Vertrag
27.05.2016 18:56
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Ad hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG
der
DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT
Bielefeld
(ISIN DE0005878003)
Voraussichtliche Höhe von Ausgleich und Abfindung in dem geplanten
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
Bielefeld, 27. Mai 2016. Wie am 6. April 2016 angekündigt, plant die DMG
MORI CO., LTD. den Abschluss eines Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrages gemäß §§ 291 ff. AktG zwischen der DMG MORI GmbH
- einer Tochtergesellschaft der DMG MORI CO., LTD. - als herrschendem
Unternehmen und der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT als beherrschtem
Unternehmen.
Die von der DMG MORI GmbH und der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT gemeinsam mit
der unabhängigen Bewertung beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PKF
Fasselt Schlage Partnerschaft mbH hat die Ergebnisse ihrer
Unternehmensbewertung nach dem Bewertungsstandard IDW S1 übermittelt.
Hiernach hat PKF für den Ausgleich nach § 304 AktG ("Garantiedividende")
brutto 1,17 EUR (netto, nach Abzug von Körperschaftsteuer und
Solidaritätszuschlag: 1,03 EUR) je Aktie der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT
für jedes volle Geschäftsjahr ermittelt sowie für die Abfindung nach § 305
AktG 25,14 EUR je Aktie der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT.
Der gerichtlich bestellte Vertragsprüfer Ebner Stolz GmbH & Co. KG hat die
Angemessenheit des von PKF ermittelten Ausgleichs nach § 304 AktG und der
Abfindung nach § 305 AktG bestätigt.
Der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
ermittelte Durchschnittskurs je Aktie der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT im
relevanten Drei-Monats-Zeitraum vor der am 6. April 2016 erfolgten
Bekanntmachung über den geplanten Abschluss eines Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrages beträgt 37,35 EUR. Da dieser Durchschnittskurs
über dem von PKF ermittelten Wert liegt, wird die Abfindung voraussichtlich
37,35 EUR betragen.
Der Vorstand der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT hat im Rahmen seiner heutigen
Sitzung beschlossen, auf Basis der voraussichtlichen Höhe von Ausgleich und
Abfindung dem Abschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages
zuzustimmen.
Der vom Aufsichtsrat gebildete Ausschuss für Kapitalmarktangelegenheiten
hat sich im Rahmen seiner heutigen Sitzung mit der voraussichtlichen Höhe
von Ausgleich und Abfindung befasst und diese für angemessen erachtet. Er
hat daher beschlossen, dem Aufsichtsrat zu empfehlen, in der für den 2.
Juni 2016 geplanten Sitzung zu den oben genannten Konditionen dem
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zuzustimmen. Vor Inkrafttreten
des Vertrages bedarf es noch der Zustimmung der DMG MORI GmbH und der
Zustimmung der nunmehr für den 15. Juli 2016 geplanten Hauptversammlung
sowie der Eintragung in das Handelsregister der DMG MORI
AKTIENGESELLSCHAFT.
DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT
Der Vorstand
Zukunftsbezogene Aussagen: Diese Meldung enthält zukunftsbezogene Aussagen,
die auf aktuellen Einschätzungen des Managements über künftige
Entwicklungen beruhen. Solche Aussagen beruhen auf den heutigen Erwartungen
und bestimmten Annahmen des Managements. Sie unterliegen Risiken,
Ungewissheiten und anderen Faktoren, die dazu führen können, dass die
tatsächlichen Verhältnisse einschließlich der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage von der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT wesentlich von denjenigen
abweichen oder negativer ausfallen als diejenigen, die in diesen Aussagen
ausdrücklich oder implizit angenommen oder beschrieben werden. Die
Geschäftstätigkeit von der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT unterliegt einer
Reihe von Risiken und Unsicherheiten, die auch dazu führen können, dass
eine zukunftsgerichtete Aussage, Einschätzung oder Vorhersage unzutreffend
wird. Sollten Unsicherheitsfaktoren und Unwägbarkeiten eintreten oder
sollten die Annahmen, auf denen diese Aussagen basieren, sich als unrichtig
erweisen, könnten die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den in diesen
Aussagen als erwartet, antizipiert, beabsichtigt, geplant, angestrebt,
geschätzt oder projiziert genannten Ergebnissen abweichen. Zukunftsbezogene
Aussagen sind nicht als Garantie oder Zusicherung der darin genannten
zukünftigen Entwicklungen oder Ereignisse zu verstehen.
Es gibt zwei Unternehmen die unter "DMG MORI" firmieren: die DMG MORI
AKTIENGESELLSCHAFT mit Sitz in Bielefeld, Deutschland, und die DMG MORI
COMPANY LIMITED mit Sitz in Nagoya, Japan. Diese Meldung bezieht sich
ausschließlich auf die DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT. Ist in dieser Meldung
vom "DMG MORI-Konzern" die Rede, meint dies ausschließlich die DMG MORI
AKTIENGESELLSCHAFT und ihre Konzernunternehmen.
27.05.2016 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT
Gildemeisterstraße 60
33689 Bielefeld
Deutschland
Telefon: +49 (0)5205 74 30-01
Fax: +49 (0)5205 74 30-81
E-Mail: info@dmgmori.com
Internet: www.dmgmori.com
ISIN: DE0005878003
WKN: 587800
Indizes: MDAX
Börsen: Regulierter Markt in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (Prime
Standard); Freiverkehr in Hamburg, München, Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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