27.05.2016 18:55:39

DGAP-Adhoc: DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT

DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT

DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT / Schlagwort(e): Vertrag

27.05.2016 18:56

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch

DGAP - ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Ad hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG

der

DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT

Bielefeld

(ISIN DE0005878003)

Voraussichtliche Höhe von Ausgleich und Abfindung in dem geplanten

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

Bielefeld, 27. Mai 2016. Wie am 6. April 2016 angekündigt, plant die DMG

MORI CO., LTD. den Abschluss eines Beherrschungs- und

Gewinnabführungsvertrages gemäß §§ 291 ff. AktG zwischen der DMG MORI GmbH

- einer Tochtergesellschaft der DMG MORI CO., LTD. - als herrschendem

Unternehmen und der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT als beherrschtem

Unternehmen.

Die von der DMG MORI GmbH und der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT gemeinsam mit

der unabhängigen Bewertung beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PKF

Fasselt Schlage Partnerschaft mbH hat die Ergebnisse ihrer

Unternehmensbewertung nach dem Bewertungsstandard IDW S1 übermittelt.

Hiernach hat PKF für den Ausgleich nach § 304 AktG ("Garantiedividende")

brutto 1,17 EUR (netto, nach Abzug von Körperschaftsteuer und

Solidaritätszuschlag: 1,03 EUR) je Aktie der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT

für jedes volle Geschäftsjahr ermittelt sowie für die Abfindung nach § 305

AktG 25,14 EUR je Aktie der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT.

Der gerichtlich bestellte Vertragsprüfer Ebner Stolz GmbH & Co. KG hat die

Angemessenheit des von PKF ermittelten Ausgleichs nach § 304 AktG und der

Abfindung nach § 305 AktG bestätigt.

Der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

ermittelte Durchschnittskurs je Aktie der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT im

relevanten Drei-Monats-Zeitraum vor der am 6. April 2016 erfolgten

Bekanntmachung über den geplanten Abschluss eines Beherrschungs- und

Gewinnabführungsvertrages beträgt 37,35 EUR. Da dieser Durchschnittskurs

über dem von PKF ermittelten Wert liegt, wird die Abfindung voraussichtlich

37,35 EUR betragen.

Der Vorstand der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT hat im Rahmen seiner heutigen

Sitzung beschlossen, auf Basis der voraussichtlichen Höhe von Ausgleich und

Abfindung dem Abschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages

zuzustimmen.

Der vom Aufsichtsrat gebildete Ausschuss für Kapitalmarktangelegenheiten

hat sich im Rahmen seiner heutigen Sitzung mit der voraussichtlichen Höhe

von Ausgleich und Abfindung befasst und diese für angemessen erachtet. Er

hat daher beschlossen, dem Aufsichtsrat zu empfehlen, in der für den 2.

Juni 2016 geplanten Sitzung zu den oben genannten Konditionen dem

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zuzustimmen. Vor Inkrafttreten

des Vertrages bedarf es noch der Zustimmung der DMG MORI GmbH und der

Zustimmung der nunmehr für den 15. Juli 2016 geplanten Hauptversammlung

sowie der Eintragung in das Handelsregister der DMG MORI

AKTIENGESELLSCHAFT.

DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT

Der Vorstand

Zukunftsbezogene Aussagen: Diese Meldung enthält zukunftsbezogene Aussagen,

die auf aktuellen Einschätzungen des Managements über künftige

Entwicklungen beruhen. Solche Aussagen beruhen auf den heutigen Erwartungen

und bestimmten Annahmen des Managements. Sie unterliegen Risiken,

Ungewissheiten und anderen Faktoren, die dazu führen können, dass die

tatsächlichen Verhältnisse einschließlich der Vermögens-, Finanz- und

Ertragslage von der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT wesentlich von denjenigen

abweichen oder negativer ausfallen als diejenigen, die in diesen Aussagen

ausdrücklich oder implizit angenommen oder beschrieben werden. Die

Geschäftstätigkeit von der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT unterliegt einer

Reihe von Risiken und Unsicherheiten, die auch dazu führen können, dass

eine zukunftsgerichtete Aussage, Einschätzung oder Vorhersage unzutreffend

wird. Sollten Unsicherheitsfaktoren und Unwägbarkeiten eintreten oder

sollten die Annahmen, auf denen diese Aussagen basieren, sich als unrichtig

erweisen, könnten die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den in diesen

Aussagen als erwartet, antizipiert, beabsichtigt, geplant, angestrebt,

geschätzt oder projiziert genannten Ergebnissen abweichen. Zukunftsbezogene

Aussagen sind nicht als Garantie oder Zusicherung der darin genannten

zukünftigen Entwicklungen oder Ereignisse zu verstehen.

Es gibt zwei Unternehmen die unter "DMG MORI" firmieren: die DMG MORI

AKTIENGESELLSCHAFT mit Sitz in Bielefeld, Deutschland, und die DMG MORI

COMPANY LIMITED mit Sitz in Nagoya, Japan. Diese Meldung bezieht sich

ausschließlich auf die DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT. Ist in dieser Meldung

vom "DMG MORI-Konzern" die Rede, meint dies ausschließlich die DMG MORI

AKTIENGESELLSCHAFT und ihre Konzernunternehmen.

27.05.2016 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT

Gildemeisterstraße 60

33689 Bielefeld

Deutschland

Telefon: +49 (0)5205 74 30-01

Fax: +49 (0)5205 74 30-81

E-Mail: info@dmgmori.com

Internet: www.dmgmori.com

ISIN: DE0005878003

WKN: 587800

Indizes: MDAX

Börsen: Regulierter Markt in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (Prime

Standard); Freiverkehr in Hamburg, München, Stuttgart

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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