29.09.2015 17:15:40

DGAP-Adhoc: DF Deutsche Forfait AG setzt Restrukturierung im Schutzschirmverfahren fort

DF Deutsche Forfait AG setzt Restrukturierung im Schutzschirmverfahren fort

DF Deutsche Forfait AG / Schlagwort(e): Unternehmensrestrukturierung

29.09.2015 17:15

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch

DGAP - ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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DF Deutsche Forfait AG setzt Restrukturierung im Schutzschirmverfahren fort

- Gespräche mit Investoren brachten bislang kein positives Ergebnis

- Verkaufsangebote von Anleihegläubigern im Volumen von EUR 2,5 Mio.

nicht ausreichend

Köln, 29. September 2015 - Der Vorstand der DF Deutsche Forfait AG (Prime

Standard, ISIN: DE000A14KN88) hat heute beschlossen, zur weiteren Umsetzung

der Restrukturierung beim Amtsgericht Köln einen Antrag auf Einleitung

eines Schutzschirmverfahrens in Eigenverwaltung zu stellen. Der Schritt ist

notwendig, da die Gespräche mit Investoren zur Schließung der bestehenden

Eigenkapitallücke nicht rechtzeitig zum 30. September mit einem positiven

Ergebnis abgeschlossen werden können. Die Frist bis zum 30.9. war

entscheidend für die Eintragung der im Juni und Juli 2015 platzierten Sach-

und Barkapitalerhöhung in das Handelsregister. Ziel dieser Kapitalmaßnahmen

war, das infolge des OFAC-Listing durch Verluste erheblich reduzierte

Eigenkapital wieder zu erhöhen und die im IDW S6-Gutachten geforderte

Mindeststärkung des Eigenkapitals zu erreichen. Darüber hinaus haben sich

bis dato nicht genügend Anleihegläubiger zum Verkauf ihrer Anleihen zum

Kurs von 50 % des Nennwerts bereit erklärt. Bis heute Morgen lagen der

Gesellschaft Verkaufsangebote im Volumen von nominal EUR 2,5 Mio. vor und

damit EUR 2,5 Mio. weniger als erforderlich.

Das Instrument des Schutzschirmverfahrens in Eigenverwaltung soll es

ermöglichen, die begonnene und in weiten Teilen erfolgreich umgesetzte

Restrukturierung der DF Deutsche Forfait AG ohne drohende

Zwangsvollstreckungen auf Basis eines tragfähigen Sanierungsplans

abzuschließen. Während der Dauer des Schutzschirmverfahrens soll die

Geschäftstätigkeit der Gesellschaft weitergeführt werden. Die

vielversprechende Entwicklung des operativen Geschäfts in den letzten

Monaten und damit die Rückkehr der DF-Gruppe in ihre angestammten Märkte

soll friktionslos fortgesetzt werden. Die DF Deutsche Forfait AG wird -

nach Genehmigung des Verfahrens durch das Amtsgericht - weiter vom

bestehenden Vorstand geführt. Der Geschäftsbetrieb der Gesellschaft wird

uneingeschränkt fortgesetzt.

Während der auf drei Monate beschränkten Phase des "Schutzschirms" ist die

DF Deutsche Forfait AG von Vollstreckungen und Zwangsmaßnahmen der

Gläubiger geschützt und bleibt voll handlungsfähig. Ziel des Vorstands ist

es, die Schutzschirmphase zu nutzen, um die begonnenen Gespräche mit

verschiedenen Investorengruppen zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen

und so die nachhaltige Sanierung der Gesellschaft zu erreichen.

DF Deutsche Forfait AG

Christoph Charpentier

Kattenbug 18 - 24

50667 Köln

T +49 221 97376-37

F +49 221 97376-60

E investor.relations@dfag.de

http://www.dfag.de

29.09.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: DF Deutsche Forfait AG

Kattenbug 18-24

50667 Köln

Deutschland

Telefon: +49 (0)221 - 973 76 0

Fax: +49 (0)221 - 973 76 76

E-Mail: dfag@dfag.de

Internet: www.dfag.de

ISIN: DE000A14KN88, DE000A1R1CC4,

WKN: A14KN8, A1R1CC

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr

in Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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