19.10.2017 17:34:40

DGAP-Adhoc: CR Capital Real Estate AG: Bekanntmachung über eine Kapitalherabsetzung gem. §§222 ff. AktG

CR Capital Real Estate AG: Bekanntmachung über eine Kapitalherabsetzung gem. §§222 ff. AktG

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DGAP-Ad-hoc: CR Capital Real Estate AG / Schlagwort(e): Strategische

Unternehmensentscheidung/Kapitalmaßnahme

CR Capital Real Estate AG: Bekanntmachung über eine Kapitalherabsetzung gem.

§§222 ff. AktG

19.10.2017 / 17:34 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt

durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Bekanntmachung über die Herabsetzung des Grundkapitals durch Einziehung von

acht eigenen Aktien und über eine ordentliche Kapitalherabsetzung gem. §§

222 ff. AktG

Die ordentliche Hauptversammlung der CR Capital Real Estate AG (nachfolgend

auch die "Gesellschaft") vom 15. August 2017 hat unter anderem beschlossen,

das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 18.783.778,00, eingeteilt in

18.783.778 Stückaktien zum Zwecke der Schaffung einer freien Kapitalrücklage

um EUR 16.905.401,00 auf EUR 1.878.377,00, eingeteilt in 1.878.377 auf den

Inhaber lautende Stückaktien herabzusetzen. Die Herabsetzung erfolgt nach

den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung (§§ 222 ff. AktG).

Sie wird in der Weise durchgeführt, dass acht Aktien aus dem Bestand der

Gesellschaft eingezogen und von den übrigen 18.783.770 Aktien jeweils 10 auf

den Inhaber lautende Stückaktien zu einer auf den Inhaber lautende

Stückaktie zusammengelegt werden.

Der Vorstand wird ermächtigt, über die weiteren Einzelheiten der

Durchführung des Beschlusses mit Zustimmung des Aufsichtsrats zu

entscheiden. Der Beschluss über die Herabsetzung des Grundkapitals und die

entsprechende Satzungsänderung wurden am 04. Oktober 2017 in das

Handelsregister beim Amtsgericht Charlottenburg eingetragen und sind damit

wirksam.

Die Zusammenlegung der Aktien im Verhältnis 10:1 erfolgt mit Wirkung zum

Ablauf des 23. Oktober 2017. Soweit Aktionäre jedoch einen nicht durch 10

teilbaren Bestand an Aktien haben, gilt für die sich darauf ergebenden

Teilrechte (Aktienspitzen) das unten Gesagte.

Die konvertierten Stückaktien der Gesellschaft sind in einer Globalurkunde

verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt

ist. Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Anteile ist

satzungsgemäß ausgeschlossen. Demgemäß werden die Aktionäre der Gesellschaft

an dem von der Clearstream Banking AG gehaltenen Sammelbestand an

konvertierten Stückaktien entsprechend ihrem Anteil als Miteigentümer mit

einer entsprechenden Depotgutschrift beteiligt. Der bisherige Anteil eines

Aktionärs am Grundkapital der Gesellschaft bleibt unverändert.

Mit Wirkung zum 24. Oktober 2017 erfolgt die Umstellung der Notierung der

Aktien der Gesellschaft im Verhältnis 10:1 im Basic Standard der Frankfurter

Wertpapierbörse. Vorliegende Börsenaufträge erlöschen mit Ablauf des 23.

Oktober 2017.

Entsprechend werden die Depotbanken die Depotbestände an Stückaktien der

Gesellschaft nach dem Stand vom 23. Oktober 2017, abends, umbuchen. An die

Stelle von 10 (zehn) Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital

von EUR 1,00 (ISIN: DE000A0WMQ53) tritt eine (1) konvertierte Stückaktie mit

einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 (ISIN: DE000A2GS625).

Soweit ein Aktionär einen nicht durch 10 teilbaren Bestand an Stückaktien

hält, werden ihm Aktienspitzen (ISIN: DE000A2GSUH6) eingebucht.

Eine Arrondierung zu Vollrechten (sog. Spitzenregulierung) setzt einen

entsprechenden Kauf- oder Verkaufsauftrag voraus. Die Aktionäre der

Gesellschaft werden zur Durchführung einer erforderlichen Spitzenregulierung

gebeten, ihrer jeweiligen Depotbank möglichst umgehend,

spätestens jedoch bis zum 03. November 2017 wegen der Behandlung der

Aktienspitzen, insbesondere des Verkaufs der Aktienspitzen oder des Zukaufs

weiterer Aktienspitzen zwecks Arrondierung zu einer Aktie, einen

entsprechenden Auftrag zu erteilen. Die Depotbanken werden sich entsprechend

der Weisung ihrer Kunden um einen Ausgleich der Aktienspitzen (ISIN:

DE000A2GSUH6) bemühen. Die Regulierungsfrist endet am 08. November 2017.

Verbleibende Aktienspitzen, die von den Depotbanken nicht ausgeglichen

werden können, werden von der Bankhaus Neelmeyer AG, Bremen, mit anderen

Aktienspitzen zusammengelegt und als Vollrechte für Rechnung der Depotbanken

verwertet. Die Verwertung der Aktienspitzen kann nach Maßgabe von § 226 Abs.

§ AktG oder freihändig vorgenommen werden. Etwaige Gebührenerstattungen von

Seiten der Gesellschaft sind nicht vorgesehen.

Die Preisfeststellung der konvertierten Stückaktien aus der

Kapitalherabsetzung (ISIN: DE000A2GS625) im Basic Standard der Frankfurter

Wertpapierbörse ist für den 24. Oktober 2017 vorgesehen.

Berlin, am 19. Oktober 2017

CR Capital Real Estate AG

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19.10.2017 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

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Medienarchiv unter http://www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: CR Capital Real Estate AG

Fasanenstraße 77

10623 Berlin

Deutschland

Telefon: +49 30 889 26 88 0

Fax: +49 30 889 26 88 69

E-Mail: info@cr-cap.de

Internet: www.capital-real-estate-ag.de

ISIN: DE000A0WMQ53

WKN: A0WMQ5

Börsen: Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Stuttgart, Tradegate

Exchange; Open Market (Basic Board) in Frankfurt

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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