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16.03.2015 15:38:47

DGAP-Adhoc: Augusta Technologie AG: Ausschluss der Minderheitsaktionäre; Verschmelzung wirksam

Augusta Technologie AG: Ausschluss der Minderheitsaktionäre; Verschmelzung wirksam

Augusta Technologie AG / Schlagwort(e): Squeeze-Out

16.03.2015 15:38

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch

DGAP - ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Ausschluss der Minderheitsaktionäre und Verschmelzung der Augusta

Technologie Aktiengesellschaft auf die TKH Technologie Deutschland AG

wirksam

Die Verschmelzung der Augusta Technologie Aktiengesellschaft, München, auf

die TKH Technologie Deutschland AG, Nettetal, ist heute durch Eintragung in

das Handelsregister der TKH Technologie Deutschland AG wirksam geworden.

Die Augusta Technologie Aktiengesellschaft ist damit erloschen.

Gleichzeitig ist der am 19. Januar 2015 von der außerordentlichen

Hauptversammlung der Augusta Technologie Aktiengesellschaft gefasste

Beschluss über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre

(Minderheitsaktionäre) der Augusta Technologie Aktiengesellschaft auf die

TKH Technologie Deutschland AG (Hauptaktionärin) gegen Gewährung einer

angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 31,15 je auf den Inhaber lautende

Stückaktie gemäß § 62 Absatz 1 und 5 Umwandlungsgesetz in Verbindung mit §§

327a ff. Aktiengesetz, der am 10. März 2015 in das Handelsregister der

Augusta Technologie Aktiengesellschaft beim Amtsgericht München (HRB

169036) eingetragen wurde, wirksam geworden. Damit sind kraft Gesetzes alle

Aktien der Minderheitsaktionäre der Augusta Technologie Aktiengesellschaft

auf die TKH Technologie Deutschland AG übergegangen.

Die Börsennotierung der Aktien der Augusta Technologie Aktiengesellschaft

wird voraussichtlich zum Ende des heutigen Handelstages eingestellt werden.

Der bis dahin noch stattfindende Börsenhandel ist nur ein Handel mit

Barabfindungsansprüchen der Minderheitsaktionäre.

Für die Abwicklung der Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre

sowie der Gewährung der angemessenen Barabfindung wird auf die

Bekanntmachung verwiesen, die von Seiten der TKH Technologie Deutschland AG

demnächst im Bundesanzeiger veröffentlicht werden wird.

München, den 16. März 2015

Der Vorstand

AUGUSTA Technologie AG

Rechtsnachfolgerin: TKH Technologie Deutschland AG

Dr. Falco Federmann

Investor Relations & Corporate Communications

Willy-Brandt-Platz 3, 81829 München

Tel: +49 - (0)89 - 43 57 155 - 17

Fax: +49 - (0)89 - 43 57 155 - 57

E-mail: investor-relations@augusta-ag.com

16.03.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: Augusta Technologie AG

Willy-Brandt-Platz 3

81829 München

Deutschland

Telefon: +49-(0)89-4357155-17

Fax: +49-(0)89-4357155-57

E-Mail: falco.federmann@augusta-ag.com

Internet: www.augusta-ag.com

ISIN: DE000A0D6612, DE0003705992

WKN: A0D661, 370599

Indizes: CDAX, PRIMEALL

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard);

Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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