11.11.2015 16:08:40
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DGAP-Adhoc: Alphaform AG: Vorstand und Insolvenzverwalter der Alphaform AG beschließen Antrag auf vollständiges Delisting der Alphaform AG
Alphaform AG: Vorstand und Insolvenzverwalter der Alphaform AG beschließen Antrag auf vollständiges Delisting der Alphaform AG
Alphaform AG / Schlagwort(e): Delisting
11.11.2015 16:09
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Alphaform AG: Vorstand und Insolvenzverwalter der Alphaform AG beschließen
Antrag auf vollständiges Delisting der Alphaform AG
Feldkirchen, den 11.11.2015
Der Vorstand und der Insolvenzverwalter der Alphaform AG, Dr. Hubert
Ampferl, haben beschlossen, bei der Frankfurter Wertpapierbörse einen
Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien zum regulierten Markt (General
Standard), einschließlich der aktuellen Notierung im Prime Standard, zu
stellen. Die derzeit bestehenden Notierungen der Aktien im
Freiverkehrshandel der Börsen Stuttgart, München, Hannover, Düsseldorf,
Berlin/Bremen und Hamburg sollen parallel zum Widerruf der Zulassung der
Aktien im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse eingestellt
werden.
Durch den angestrebten vollständigen Rückzug der Alphaform AG vom
Kapitalmarkt ist eine deutliche Reduzierung des Verwaltungs- und
Kostenaufwands der Gesellschaft zu erwarten. Aus Sicht des Vorstands und
des Insolvenzverwalters ergeben sich nach der Eröffnung des
Insolvenzverfahrens am 01.10.2015 sowie der Veräußerung wesentlicher
Geschäftssparten mit wirtschaftlicher Wirkung zum 01.10.2015 für die
Gesellschaft aus der Börsennotierung keine signifikanten Vorteile mehr.
Der Schutz der Anleger im Streubesitz wird dadurch sichergestellt, dass der
Widerruf der Zulassung nicht sofort wirksam werden soll. Gemäß § 55 Abs. 1
BörsO FWB wird der Widerruf der Zulassung zum Prime Standard nach drei
Monaten ab seiner Veröffentlichung durch die Börsengeschäftsführung
wirksam. Die Frist für die Wirksamkeit des Widerrufs der Zulassung zum
General Standard beträgt gemäß § 46 Abs. 2 BörsO FWB sechs Monate,
gerechnet ab Veröffentlichung des Widerrufs durch die
Börsengeschäftsführung.
Der Vorstand und der Insolvenzverwalter haben beschlossen, im Sinne des
Schutzes der Anleger keine Verkürzung der 3-Monatsfrist bzw. 6-Monatsfrist
zu beantragen.
Kontakt:
Rechtsanwalt Dr. Hubert Ampferl Thomas Kresser, CFO
als Insolvenzverwalter der
Alphaform AG Alphaform AG
Nymphenburger Str. 5 Kapellenstraße 10
80335 München 85622 Feldkirchen
Tel.: +49 89 / 3090586-0 Tel.: +49 89 / 905002-0
Fax: +49 89 / 3090586-10 Fax: +49 89 / 905002-90
E-Mail: advo@ra-dr-beck.de E-Mail: tkresser@alphaform.de
Internet: www.ra-dr-beck.de Internet: www.alphaform.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Alphaform AG
Kapellenstraße 10
85622 Feldkirchen
Deutschland
Telefon: +49 (0)89 905002 - 0
Fax: +49 (0)89 905002 - 90
E-Mail: ir@alphaform.de
Internet: www.alphaform.de
ISIN: DE0005487953
WKN: 548795
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr
in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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