11.11.2015 16:08:40

DGAP-Adhoc: Alphaform AG: Vorstand und Insolvenzverwalter der Alphaform AG beschließen Antrag auf vollständiges Delisting der Alphaform AG

Alphaform AG: Vorstand und Insolvenzverwalter der Alphaform AG beschließen Antrag auf vollständiges Delisting der Alphaform AG

Alphaform AG / Schlagwort(e): Delisting

11.11.2015 16:09

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch

DGAP - ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Alphaform AG: Vorstand und Insolvenzverwalter der Alphaform AG beschließen

Antrag auf vollständiges Delisting der Alphaform AG

Feldkirchen, den 11.11.2015

Der Vorstand und der Insolvenzverwalter der Alphaform AG, Dr. Hubert

Ampferl, haben beschlossen, bei der Frankfurter Wertpapierbörse einen

Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien zum regulierten Markt (General

Standard), einschließlich der aktuellen Notierung im Prime Standard, zu

stellen. Die derzeit bestehenden Notierungen der Aktien im

Freiverkehrshandel der Börsen Stuttgart, München, Hannover, Düsseldorf,

Berlin/Bremen und Hamburg sollen parallel zum Widerruf der Zulassung der

Aktien im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse eingestellt

werden.

Durch den angestrebten vollständigen Rückzug der Alphaform AG vom

Kapitalmarkt ist eine deutliche Reduzierung des Verwaltungs- und

Kostenaufwands der Gesellschaft zu erwarten. Aus Sicht des Vorstands und

des Insolvenzverwalters ergeben sich nach der Eröffnung des

Insolvenzverfahrens am 01.10.2015 sowie der Veräußerung wesentlicher

Geschäftssparten mit wirtschaftlicher Wirkung zum 01.10.2015 für die

Gesellschaft aus der Börsennotierung keine signifikanten Vorteile mehr.

Der Schutz der Anleger im Streubesitz wird dadurch sichergestellt, dass der

Widerruf der Zulassung nicht sofort wirksam werden soll. Gemäß § 55 Abs. 1

BörsO FWB wird der Widerruf der Zulassung zum Prime Standard nach drei

Monaten ab seiner Veröffentlichung durch die Börsengeschäftsführung

wirksam. Die Frist für die Wirksamkeit des Widerrufs der Zulassung zum

General Standard beträgt gemäß § 46 Abs. 2 BörsO FWB sechs Monate,

gerechnet ab Veröffentlichung des Widerrufs durch die

Börsengeschäftsführung.

Der Vorstand und der Insolvenzverwalter haben beschlossen, im Sinne des

Schutzes der Anleger keine Verkürzung der 3-Monatsfrist bzw. 6-Monatsfrist

zu beantragen.

Kontakt:

Rechtsanwalt Dr. Hubert Ampferl Thomas Kresser, CFO

als Insolvenzverwalter der

Alphaform AG Alphaform AG

Nymphenburger Str. 5 Kapellenstraße 10

80335 München 85622 Feldkirchen

Tel.: +49 89 / 3090586-0 Tel.: +49 89 / 905002-0

Fax: +49 89 / 3090586-10 Fax: +49 89 / 905002-90

E-Mail: advo@ra-dr-beck.de E-Mail: tkresser@alphaform.de

Internet: www.ra-dr-beck.de Internet: www.alphaform.de

11.11.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: Alphaform AG

Kapellenstraße 10

85622 Feldkirchen

Deutschland

Telefon: +49 (0)89 905002 - 0

Fax: +49 (0)89 905002 - 90

E-Mail: ir@alphaform.de

Internet: www.alphaform.de

ISIN: DE0005487953

WKN: 548795

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr

in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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