24.02.2016 06:59:40

DGAP-Adhoc: Accu Holding lädt am 16. März 2016 zur ausserordentlichen Generalversammlung ein

Accu Holding lädt am 16. März 2016 zur ausserordentlichen Generalversammlung ein

EQS Group-Ad-hoc: Accu Holding AG / Schlagwort(e): Generalversammlung

Accu Holding lädt am 16. März 2016 zur ausserordentlichen Generalversammlung

ein

24.02.2016 / 07:00

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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NOT FOR DISTRIBUTION IN THE UNITED STATES, UNITED KINGDOM OR THE EUROPEAN

ECONOMIC AREA

Accu Holding lädt am 16. März 2016 zur ausserordentlichen

Generalversammlung ein

Emmenbrücke, 24. Februar 2016 - Die Accu Holding AG, ein führendes

Unternehmen für industrielle Garne und Oberflächentechnologie, lädt ihre

Aktionäre für Mittwoch, den 16. März 2016 zu einer ausserordentlichen

Generalversammlung nach Luzern ein. Aus terminlichen Gründen wird die

Generalversammlung damit nicht, wie am 17. Februar mitgeteilt, am 15. März,

sondern einen Tag später stattfinden. Die entsprechende Einladung wird

heute an die Aktionäre versendet.

Der Verwaltungsrat wird der Generalversammlung eine ordentliche

Kapitalerhöhung sowie eine Erhöhung des genehmigten und des bedingten

Aktienkapitals vorschlagen. Die ordentliche Kapitalerhöhung ist als

Barkapitalerhöhung vorgesehen; davon ausgenommen sind neu auszugebende

Aktien, die durch Umwandlung (Verrechnung) von Darlehen im Umfang von Total

CHF 5'379'953 liberiert werden sollen.

Für die ordentliche Kapitalerhöhung wird das Bezugsrecht der bisherigen

Aktionäre gewahrt, wobei die 1C Industries Zug AG im Umfang der Umwandlung

von Darlehen auf die Ausübung von ihr zuzuteilenden Bezugsrechten

verzichtet.

Der Verwaltungsrat wird anlässlich der Generalversammlung bekannt geben, in

welchem Maximal-Betrag (Nennwert) die ordentliche Kapitalerhöhung

durchgeführt werden und wie hoch der Bezugspreis pro neue Aktie sein soll.

Er wird anlässlich der Generalversammlung seinen Antrag entsprechend

präzisieren. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den nachstehenden

Traktanden.

Für Rückfragen:

Andreas Kratzer

Accu Holding AG

Gerliswilstrasse 17

6020 Emmenbrücke

a.kratzer@accuholding.ch

Telefon +41 44 318 88 00

Ansprechpartner Medien Deutschland

Edicto GmbH

Dr. Sönke Knop/Elke Pfeifer

Eschersheimer Landstraße 42

60322 Frankfurt am Main

Tel.: +49 69 905 505 51

E-Mail: sknop@edicto.de

Accu Holding AG - Unternehmensprofil

Die Accu Holding AG ist eine an der Schweizer Börse SIX Swiss Exchange

kotierte Gesellschaft mit Sitz in Emmenbrücke. Sie konzentriert sich auf

die beiden Geschäftsfelder 'Industrielle Garne' und

'Oberflächentechnologie' und beteiligt sich dabei an technologisch

führenden Gesellschaften, die in Europa, Asien und Amerika in attraktiven

Marktnischen tätig sind. Industrielle Garne umfasst die Entwicklung und

Fertigung von Garnen auf Polymer- und Polyamid-Basis. Diese werden

beispielsweise in der Herstellung von Airbags, Reifen, mechanischen

Gummiwaren (MRG) wie Transportbänder, Schläuche und Transmissionsriemen,

sowie für die Produktion von Seilen und Netzen eingesetzt. Der Bereich

Oberflächentechnologie umfasst die Bereiche Härtereien und

High-Tech-Dünnschicht-Beschichtungszentren der neuesten Generation. Damit

werden in Europa und den USA für Nischenmärkte in der Automobil-,

Luftfahrt-, Medizin-, Erdöl-, Prozess- und Fertigungsindustrie hochwertige

Produkte hergestellt.

Ausserordentlichen Generalversammlung der Accu Holding AG

Mittwoch, 16. März 2016 um 11:00 Uhr, Im Restaurant Schlössli Utenberg,

Utenberg 643, 6006 Luzern

Traktanden und Anträge

1. Ordentliche Kapitalerhöhung

Der Verwaltungsrat beantragt eine ordentliche Kapitalerhöhung zu folgenden

Bedingungen:

1. Erhöhung des Aktienkapitals von bisher CHF 26'186'150, eingeteilt in

2'618'615 vollständig liberierte Namenaktien mit einem Nennwert von je

CHF 10.00, in einem noch zu bestimmenden maximalen Umfang durch Ausgabe

einer noch zu bestimmenden maximalen Anzahl neuer Namenaktien mit einem

Nennwert von je CHF 10.00.

2. Der Bezugspreis pro neue Aktie entspricht einem noch zu bestimmenden

Betrag. Die Differenz zwischen dem Bezugspreis und dem Nennbetrag des

neu auszugebenden Aktienkapitals verbleibt der Gesellschaft als Agio.

3. Die Einlagen für die neu auszugebenden Aktien sind in Geld/bar zu

leisten, soweit diese nicht durch Umwandlung (Verrechnung) von Darlehen

im Umfang von CHF 5'379'953.00 liberiert werden. Der Erlös der

Kapitalerhöhung wird im Wesentlichen zur Finanzierung des laufenden

Wachstums und für Akquisitionen verwendet sowie im erwähnten Umfang zur

Umwandlung von Darlehen in Aktien.

4. Die neu auszugebenden Aktien haben keine Vorrechte.

5. Die auszugebenden Aktien sind ab dem Geschäftsjahr 2016

dividendenberechtigt.

6. Die neu auszugebenden Aktien unterliegen der Beschränkung von Art. 5

der Statuten.

7. Das Bezugsrecht der bisherigen Aktionäre wird gewahrt (wobei die

Aktionärin 1C Industries Zug AG (Herr Marco Marchetti) im Umfang der

Umwandlung von Darlehen auf die Ausübung von ihr zuzuteilenden

Bezugsrechten verzichtet hat). Zur Durchführung der Kapitalerhöhung

werden die an die bisherigen Aktionäre neu auszugebenden Aktien von der

Banque Cramer & Cie SA zum Nennwert gezeichnet und den Aktionären zum

Bezugspreis angeboten. Davon ausgenommen sind neu auszugebende Aktien,

die durch Umwandlung (Verrechnung) von Darlehen im Umfang von CHF

5'379'953.00 liberiert werden, sowie neu auszugebende Aktien von

grösseren Aktionären, die eine direkte Liberierung wünschen. Der

Verwaltungsrat ist ermächtigt, die weiteren Modalitäten der Ausübung

des Rechts zum Erwerb der Aktien festzulegen und über die Verwendung

nicht ausgeübter Bezugsrechte zu entscheiden. Die Aktien, für welche

das Recht zum Erwerb der Aktien eingeräumt, aber nicht ausgeübt wird,

werden nach Möglichkeit im Markt platziert.

2. Erneuerung und Erhöhung des genehmigten Kapitals (Statutenänderung)

Der Verwaltungsrat beantragt, das genehmigte Kapital nach Art. 4a der

Statuten um zwei Jahre zu verlängern und auf total CHF 13'093'070 zu

erhöhen. Der revidierte Art. 4a lautet wie folgt:

"Art. 4a (Genehmigtes Kapital)

1 Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, jederzeit bis zum 14. März 2018 das

Aktienkapital im Maximalbetrag von CHF 13'093'070 durch Ausgabe von

höchstens 1'309'307 vollständig zu liberierenden Namenaktien mit einem

Nennwert von je CHF 10.00 zu erhöhen. Erhöhungen in Teilbeträgen sind

gestattet.

2 Der Verwaltungsrat legt den Ausgabebetrag, die Art der Einlagen, den

Zeitpunkt der Ausgabe, die Bedingungen der Bezugsrechtsausübung und den

Beginn der Dividendenberechtigung fest. Dabei kann der Verwaltungsrat neue

Aktien mittels Festübernahme durch eine Bank oder einen Dritten und

anschliessendem Angebot an die bisherigen Aktionäre ausgeben. Der

Verwaltungsrat ist sodann ermächtigt, den börsenmässigen Handel mit

Bezugsrechten zu erlauben, zu beschränken oder auszuschliessen. Nicht

ausgeübte Bezugsrechte kann der Verwaltungsrat verfallen lassen, er kann

diese bzw. Aktien, für welche Bezugsrechte eingeräumt, aber nicht ausgeübt

werden, zu Marktkonditionen platzieren oder anderweitig im Interesse der

Gesellschaft verwenden.

3 Der Verwaltungsrat ist ferner ermächtigt, das Bezugsrecht der bisherigen

Aktionäre zu beschränken oder aufzuheben und Dritten zuzuweisen, im Falle

der Verwendung der Aktien:

a) für die Übernahme von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen

oder für die Finanzierung oder Refinanzierung solcher Transaktionen durch

eine Aktienplatzierung bei einem oder mehreren Anlegern; oder

b) für die Beteiligung von Mitgliedern des Verwaltungsrats, Mitgliedern der

Geschäftsleitung oder Mitarbeitern; oder

c) für Zwecke der Beteiligung strategischer Partner oder zwecks Erweiterung

des Aktionärskreises in bestimmten Investorengruppen oder -märkten oder im

Rahmen der Kotierung der Aktien an inländischen oder an ausländischen

Börsen, inklusive im Zusammenhang mit der Gewährung einer

Mehrzuteilungsoption an ein Bankenkonsortium; oder

d) für die rasche und flexible Beschaffung von Eigenkapital durch eine

Aktienplatzierung, welche mit Bezugsrecht nur schwer oder zu wesentlich

schlechteren Bedingungen möglich wäre.

4 Zeichnung und Erwerb der neuen Aktien sowie jede nachfolgende Übertragung

der Aktien unterliegen der Beschränkung von Art. 5 der Statuten."

3. Erhöhung des bedingten Kapitals (Statutenänderung)

Der Verwaltungsrat beantragt, das bedingte Kapital auf total CHF 11'093'070

zu erhöhen. Der revidierte Art. 4b lautet wie folgt:

"Art. 4b (Bedingtes Kapital)

1 Das Aktienkapital kann sich durch Ausgabe von höchstens 1'109'307 voll zu

liberierenden Namenaktien im Nennwert von je CHF 10.00 um höchstens CHF

11'093'070 erhöhen, durch freiwillige oder Pflichtausübung von Wandel-

und/oder Optionsrechten, welche in Verbindung mit auszugebenden oder

bereits begebenen Wandelanleihen, Optionsanleihen oder anderen

Finanzierungsinstrumenten der Gesellschaft oder einer ihrer

Konzerngesellschaften, und/oder durch Ausübung von Optionsrechten, welche

von der Gesellschaft oder einer ihrer Konzerngesellschaften ausgegeben

werden.

2 Bei der Ausgabe von Wandelanleihen, Optionsanleihen oder anderen

Finanzierungsinstrumenten mit denen Wandel- und/oder Optionsrechte

verbunden sind, sowie bei der Ausgabe von Optionen ist das Bezugsrecht der

bisherigen Aktionäre ausgeschlossen. Zum Bezug der neuen Aktien sind die

jeweiligen Inhaber von Wandel- und/oder Optionsrechten berechtigt. Die

Wandel- und/oder Optionsbedingungen sind durch den Verwaltungsrat

festzulegen.

3 Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, bei der Ausgabe von Anleihen, mit

denen Wandel- und/oder Optionsrechte verbunden sind, oder ähnlichen

Finanzinstrumenten oder von Optionsrechten, das Vorwegzeichnungsrecht der

Aktionäre zu beschränken, indirekt zu gewähren oder aufzuheben, falls

a) solche Instrumente zum Zwecke der Finanzierung oder Refinanzierung der

Übernahme von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen ausgegeben

werden; oder

b) solche Instrumente auf nationalen oder internationalen Kapitalmärkten

ausgegeben werden; oder

c) solche Instrumente zur Erschliessung neuer Investorenkreise oder für

eine rasche und flexible Beschaffung von Fremd- resp. Eigenmitteln

ausgegeben werden, und eine Platzierung mit Einräumung des

Vorwegzeichnungsrechts nur schwer, mit bedeutend grösseren Kosten oder zu

wesentlich schlechteren Bedingungen möglich wäre.

4 Wird das Vorwegzeichnungsrecht durch Beschluss des Verwaltungsrates

beschränkt oder aufgehoben, gilt Folgendes: Die Instrumente sind zu den

jeweiligen marktüblichen Bedingungen auszugeben, und die Ausgabe neuer

Aktien erfolgt zu den Bedingungen des betreffenden Finanzinstruments. Dabei

dürfen Wandelrechte höchstens während 10 Jahren und Optionsrechte höchstens

während 7 Jahren ab dem Zeitpunkt der betreffenden Emission ausübbar sein.

Die Ausgabe von neuen Aktien bei freiwilliger oder Pflichtausübung von

Wandel- und/oder Optionsrechten erfolgt zu Bedingungen, welche den

Marktpreis der Aktien zum Zeitpunkt der Ausgabe des betreffenden

Finanzinstruments berücksichtigen.

5 Der Erwerb von Aktien durch die freiwillige oder Pflichtausübung von

Wandel- und/oder Optionsrechten sowie jede nachfolgende Übertragung der

Aktien unterliegen der Beschränkung von Art. 5 der Statuten.

6 Das Aktienkapital kann sich durch Ausgabe von höchstens 200'000

vollständig zu liberierenden Namenaktien von je CHF 10.00 Nennwert um

höchstens CHF 2'000'000 erhöhen durch Ausübung von Bezugsrechten, welche

den Mitarbeitern oder Mitgliedern des Verwaltungsrates der Gesellschaft

oder einer ihrer Konzerngesellschaften nach Massgabe eines oder mehrerer

Reglemente des Verwaltungsrates direkt oder indirekt gewährt werden. Das

Bezugsrecht wie auch das Vorwegzeichnungsrecht der Aktionäre der

Gesellschaft sind ausgeschlossen. Die Ausgabe von Aktien oder Bezugsrechten

auf Aktien an Mitglieder des Verwaltungsrates und/oder an Mitarbeiter der

Gesellschaft und/oder ihrer Konzerngesellschaften kann zu einem unter dem

Börsenkurs liegenden Preis erfolgen.

7 Der Erwerb von Aktien im Rahmen der Mitarbeiterbeteiligung sowie jede

nachfolgende Übertragung der Aktien unterliegen den Beschränkungen von Art.

5 der Statuten."

Hinweis:

Das bisherige bedingte Kapital wurde bis am Tag der Einladung zu dieser

a.o. Generalversammlung im Rahmen der am 16. November 2015 kommunizierten

Aktienplatzierung bei Atlas Capital Markets im Umfang von 30'000 Aktien

beansprucht.

Rechtliche Hinweise

Die vorliegende Mitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen, die mit

gewissen Risiken, Unsicherheiten und Veränderungen behaftet sein können,

die nicht voraussehbar sind und sich der Kontrolle von Accu Holding AG

entziehen. Accu Holding AG kann daher keine Zusicherungen machen bezüglich

der Richtigkeit solcher zukunftsgerichteter Aussagen, deren Auswirkung auf

die finanziellen Verhältnisse von Accu Holding AG oder den Markt, in dem

Aktien und anderen Wertschriften der Accu Holding AG gehandelt werden.

The economic projections and predictions contained in this information

relate to future facts. Such projections and predictions are subject to

risks, uncertainties and changes which cannot be foreseen and which are

beyond the control of Accu Holding AG. Accu Holding AG is therefore not in

a position to make any representations as to the accuracy of economic

projections and predictions or their impact on the financial situation of

Accu Holding AG or the market in the securities of Accu Holding AG.

Diese Medienmitteilung ist kein Angebot zum Kauf oder zur Zeichnung von

Wertpapieren. Diese Medienmitteilung sowie die darin enthaltenen

Informationen dürfen nicht in Staaten verbreitet werden, welche die

öffentliche Verbreitung solcher Informationen gesetzlich beschränken oder

verbieten. Insbesondere darf diese Medienmitteilung nicht in die

Vereinigten Staaten von Amerika ("USA") gebracht oder übertragen werden

oder an U.S.-amerikanische Personen (einschliesslich juristischer Personen)

oder an Medien mit einer allgemeinen Verbreitung in den USA verteilt oder

übertragen werden. Jede Verletzung dieser Beschränkungen kann einen

Verstoss gegen U.S.-amerikanische wertpapierrechtliche Vorschriften

begründen. Wertpapiere der Accu Holding AG ("Gesellschaft") werden

ausserhalb der Schweiz nicht öffentlich zum Kauf angeboten. Die Wertpapiere

der Gesellschaft wurden nicht gemäss den Regelungen der U.S.-amerikanischen

wertpapierrechtlichen Vorschriften registriert und dürfen ohne vorherige

Registrierung oder ohne das Vorliegen einer Ausnahmeregelung von der

Registrierungspflicht nicht in den USA oder an U.S.-amerikanische Personen

(einschliesslich juristischer Personen) verkauft, zum Kauf angeboten oder

geliefert werden. Diese Pressemitteilung stellt keinen Prospekt im Sinne

der Artikel 652a oder 1156 Obligationenrecht oder Artikel 27 ff. des

Kotierungsreglements der SIX Swiss Exchange dar.

This document does not constitute an offer or invitation to subscribe for

or purchase any securities. It is not being issued in countries where the

public dissemination of the information contained herein may be restricted

or prohibited by law. In particular, this document is not being issued in

the United States of America and should not be distributed to U.S. persons

or publications with a general circulation in the United States. Any

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being publicly offered outside of Switzerland. In particular, the

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States or to U.S. persons absent the registration under or an applicable

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Dieses Dokument wird nur verbreitet an und ist nur ausgerichtet auf (i)

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(ii) professionelle Anleger, die unter Artikel 19(5) des Financial Services

and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (die "Verordnung"),

oder (iii) vermögende Gesellschaften und andere vermögende Personen, die

unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Verordnung fallen (wobei diese Personen

zusammen als "qualifizierte Personen" bezeichnet werden). Alle Wertpapiere,

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whom it may lawfully be communicated, falling within Article 49(2)(a) to

(d) of the Order (all such persons together being referred to as "Relevant

Persons"). The securities are only available to, and any invitation, offer

or agreement to subscribe, purchase or otherwise acquire such securities

will be engaged in only with, Relevant Persons. Any person who is not a

Relevant Person should not act or rely on this information or any of its

contents.

Ende der Ad-hoc-Mitteilung

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Zusatzmaterial zur Meldung:

Dokument: http://n.eqs.com/c/fncls.ssp?u=UBHBSUTNBF

Dokumenttitel: Accu Holding Einladung aoGV2016

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24.02.2016 Mitteilung übermittelt durch die EQS Schweiz AG. www.eqs.com -

Medienarchiv unter http://switzerland.eqs.com/de/News

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: Accu Holding AG

Gerliswilstrasse 17

6021 Emmenbrücke

Schweiz

Telefon: +41 44 318 88 00

Fax: +41 44 318 88 02

E-Mail: info@accuholding.ch

Internet: www.accuholding.ch

ISIN: CH0001366332

Valorennummer: 136633

Börsen: Auslandsbörse(n) SIX

Ende der Mitteilung EQS Group News-Service

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439505 24.02.2016

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