28.08.2019 16:17:20

DGAP-Adhoc: A.S. Création Tapeten AG: Bundesgerichtshof lässt Rechtsbeschwerde nicht zu

DGAP-Ad-hoc: A.S. Création Tapeten AG / Schlagwort(e): Rechtssache
A.S. Création Tapeten AG: Bundesgerichtshof lässt Rechtsbeschwerde nicht zu

28.08.2019 / 16:17 CET/CEST
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Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte am 12. Oktober 2017 das Urteil im laufenden Kartellverfahren verkündet und die Bußgelder für die A.S. Création Tapeten AG sowie für die betroffenen Personen auf insgesamt 13,9 Mio. EUR festgesetzt. Gegen dieses Urteil hatten die A.S. Création Tapeten AG sowie die betroffenen Personen Rechtsbeschwerden beim Bundesgerichtshof eingelegt. Am gestrigen Tag wurde der A.S. Création Tapeten AG der Beschluss des Bundesgerichtshofs zugestellt, wonach die Rechtsbeschwerden nicht zugelassen wurden. Damit ist das oben genannte Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf rechtskräftig.

Der jetzige Beschluss des Bundesgerichtshofs hat keinen Einfluss auf die Ertragslage von A.S. Création, da die vom Oberlandesgericht Düsseldorf festgelegten Bußgelder bereits mit dem Konzernabschluss 2017 in voller Höhe als Aufwand berücksichtigt worden waren.

Von den festgelegten Bußgeldern wurden bisher 2,0 Mio. EUR gezahlt, so dass aus dem jetzt rechtskräftig gewordenen Urteil eine Zahlungsverpflichtung in Höhe von 11,9 Mio. EUR resultiert. Die Konzernbilanz von A.S. Création weist per 30. Juni 2019 liquide Mittel in Höhe von 22,6 Mio. EUR aus. Für den möglichen und durch die jetzige Entscheidung des BGH eintretenden Mittelabfluss wurde somit ausreichend Vorsorge getroffen.

Gummersbach, 28. August 2019

A.S. Création Tapeten AG

Der Vorstand


Kontakt:
Maik Krämer
Vorstand Finanzen und Controlling
Südstr. 47
D-51645 Gummersbach
Telefon +49-2261-542 387
Fax +49-2261-542 304
E-Mail: m.kraemer@as-creation.de

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