14.08.2014 18:18:11

DGAP-Ad hoc: Youbisheng Green Paper AG

DGAP-Adhoc: Einleitung vorläufiges Insolvenzverfahren und Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters der Youbisheng Green Paper AG

Youbisheng Green Paper AG / Schlagwort(e): Insolvenz

14.08.2014 18:18

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Einleitung vorläufiges Insolvenzverfahren und Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters der Youbisheng Green Paper AG

Hamburg, 14. August 2014 - Das Amtsgericht Köln hat mit Beschluss vom 13.08.2014 Herrn Rechtsanwalt Dr. Christoph Niering zum vorläufigen Insolvenzverwalter über das Vermögen der Youbisheng Green Paper AG (ISIN: DE000A1KRLRO) mit Sitz in Köln ernannt und zur Sicherung der zukünftigen Insolvenzmasse ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 1.Alt InsO). In Abstimmung mit dem Aufsichtsrat wird sich der vorläufige Insolvenzverwalter einen Überblick über die Situation verschaffen, das Vermögen sichern sowie nach Möglichkeit einen strukturierten Verwertungsprozess einleiten.



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Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:

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Youbisheng Green Paper AG c/o HRG Hansische Revisions-Gesellschaft mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ferdinandstrasse 25 20095 Hamburg contact@youbisheng-greenpaper.de



Risikohinweis zu den Zukunftsaussagen Diese Mitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen. Zukunftsgerichtete Aussagen sind Aussagen, die nicht Tatsachen der Vergangenheit beschreiben; sie beruhen stattdessen auf den derzeitigen Ansichten und Erwartungen der Youbisheng Green Paper AG und die diesen zugrundeliegenden Annahmen hinsichtlich in der Zukunft liegender Ereignisse. Zukunftsgerichtete Aussagen beinhalten naturgemäß zahlreichen Risiken und Unsicherheitsfaktoren. Der Eintritt jeder dieser Risiken und Unsicherheiten sowie das Herausstellen der Unrichtigkeit der Annahmen, auf welchen die zukunftsgerichteten Aussagen beruhen, könnte zu erheblich von diesen zukunftsgerichteten Aussagen abweichenden Ergebnissen führen. Die Youbisheng Green Paper AG übernimmt keine Verpflichtung, solche zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren. Jegliche zukunftsgerichtete Aussage bezieht sich deshalb nur auf den Tag, an dem sie gemacht wird.

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