17.02.2005 11:25:00

DGAP-Ad hoc: W.E.T. Automotive Systems AG



Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG

Zurückweisung der Beschwerde

W.E.T. Automotive Systems: Zurückweisung der Beschwerde

Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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W.E.T. Automotive Systems Aktiengesellschaft: Zurückweisung der Beschwerde im
Verfahren auf Freigabe der Verschmelzung

Das OLG München hat am heutigen Tag die Entscheidung über die Beschwerde gegen
die ablehnende Entscheidung des LG München II betreffend den Antrag auf
Freigabe der Verschmelzung gemäß § 16 Abs. 3 UmwG verkündet. Das OLG München
hat die Beschwerde der W. E. T. zurückgewiesen.

Für Rückfragen: Dieter Haap, Finanzvorstand
Tel.: 08134/933-572, Fax: 08134/933-401
E-Mail: dieter.haap@wet-group.com



W.E.T. Automotive Systems AG
Rudolf-Diesel-Str. 12
85235 Odelzhausen
Deutschland

ISIN: DE0005081608
WKN: 508160
Notiert: Geregelter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in
Berlin-Bremen, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München und Stuttgart

Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 17.02.2005
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