14.09.2012 17:04:11
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DGAP-Ad hoc: Sloman Neptun Schiffahrts-AG
DGAP-Adhoc: Sloman Neptun Schiffahrts - AG: Anfechtungsklage
14.09.2012 17:04
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Dem Vorstand der SLOMAN NEPTUN Schiffahrts-Aktiengesellschaft ist gestern Nachmittag vom Landgericht Bremen die Klage zweier Minderheitsaktionäre wegen Anfechtung der Hauptversammlungsbeschlüsse vom 12. Juli 2012 zugestellt worden. Es soll aus formalen Gründen die Nichtigkeit der Beschlüsse (Gewinnverwendungsbeschluss, Verwaltungsentlastungen, Abschlussprüferwahl) festgestellt werden.
Der Vorstand wird die Klage prüfen. Ggf. werden die angefochtenen Beschlüsse einer neu einberufenen Hauptversammlung zur erneuten Beschlussfassung vorgelegt werden.
Wesentliche Auswirkungen der Klage oder des Prozessausganges auf das wirtschaftliche Ergebnis der SLOMAN NEPTUN Schiffahrts-Aktiengesellschaft werden nicht erwartet.
Bremen, den 14. September 2012
Der Vorstand
14.09.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
--------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: Sloman Neptun Schiffahrts - AG Langenstraße 44 28195 Bremen Deutschland Telefon: 0421-1763-357 Fax: 0421-1763-355 E-Mail: feldmann@sloman-neptun.com Internet: www.sloman-neptun.com ISIN: DE0008271008 WKN: 827100 Börsen: Regulierter Markt in Berlin, Hamburg Ende der Mitteilung DGAP News-Service ---------------------------------------------------------------------------
Sloman Neptun Schiffahrts - AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung/Rechtssache
14.09.2012 17:04
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Dem Vorstand der SLOMAN NEPTUN Schiffahrts-Aktiengesellschaft ist gestern Nachmittag vom Landgericht Bremen die Klage zweier Minderheitsaktionäre wegen Anfechtung der Hauptversammlungsbeschlüsse vom 12. Juli 2012 zugestellt worden. Es soll aus formalen Gründen die Nichtigkeit der Beschlüsse (Gewinnverwendungsbeschluss, Verwaltungsentlastungen, Abschlussprüferwahl) festgestellt werden.
Der Vorstand wird die Klage prüfen. Ggf. werden die angefochtenen Beschlüsse einer neu einberufenen Hauptversammlung zur erneuten Beschlussfassung vorgelegt werden.
Wesentliche Auswirkungen der Klage oder des Prozessausganges auf das wirtschaftliche Ergebnis der SLOMAN NEPTUN Schiffahrts-Aktiengesellschaft werden nicht erwartet.
Bremen, den 14. September 2012
Der Vorstand
14.09.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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