11.02.2016 21:06:06
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DGAP-Ad hoc: SinnerSchrader AG
SinnerSchrader AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf
11.02.2016 21:06
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Der Vorstand der SinnerSchrader AG hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats
beschlossen, das Aktienrückkaufprogramm, das am 31. Dezember 2015
ausgelaufen war, umgehend wieder aufzunehmen. Für den weiteren Rückkauf ist
ein Volumen im Gegenwert von maximal 700.000 Euro vorgesehen. Er ist bis
zum 31. August 2016 befristet. Aktuell hält die SinnerSchrader AG 200.863
eigene Aktien, die 1,74 Prozent des Grundkapitals repräsentieren.
Der Rückkauf der eigenen Aktien erfolgt auf der Grundlage der Ermächtigung
durch die Hauptversammlung am 29. Januar 2014. Der Aktienrückkauf dient wie
von der Hauptversammlung genehmigt allen nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG
zulässigen Zwecken. Bei dem beschlossenen Rückkauf eigener Aktien darf der
Kaufpreis je Aktie ohne Erwerbsnebenkosten nicht mehr als 10 Prozent über
bzw. unter dem Durchschnitt der Xetra-Schlusskurse an den fünf Handelstagen
vor dem Kauf liegen. Mit der Durchführung der Rückkäufe ist eine Bank
beauftragt, die verpflichtet wurde, die Handelsbedingungen nach Artikel 5
der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003
einzuhalten.
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Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:
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