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11.02.2016 21:06:06

DGAP-Ad hoc: SinnerSchrader AG

DGAP-Adhoc: SinnerSchrader AG: WIEDERAUFNAHME DES AKTIENRÜCKKAUFPROGRAMMS

SinnerSchrader AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf

11.02.2016 21:06

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Der Vorstand der SinnerSchrader AG hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, das Aktienrückkaufprogramm, das am 31. Dezember 2015 ausgelaufen war, umgehend wieder aufzunehmen. Für den weiteren Rückkauf ist ein Volumen im Gegenwert von maximal 700.000 Euro vorgesehen. Er ist bis zum 31. August 2016 befristet. Aktuell hält die SinnerSchrader AG 200.863 eigene Aktien, die 1,74 Prozent des Grundkapitals repräsentieren.

Der Rückkauf der eigenen Aktien erfolgt auf der Grundlage der Ermächtigung durch die Hauptversammlung am 29. Januar 2014. Der Aktienrückkauf dient wie von der Hauptversammlung genehmigt allen nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG zulässigen Zwecken. Bei dem beschlossenen Rückkauf eigener Aktien darf der Kaufpreis je Aktie ohne Erwerbsnebenkosten nicht mehr als 10 Prozent über bzw. unter dem Durchschnitt der Xetra-Schlusskurse an den fünf Handelstagen vor dem Kauf liegen. Mit der Durchführung der Rückkäufe ist eine Bank beauftragt, die verpflichtet wurde, die Handelsbedingungen nach Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003 einzuhalten.



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Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:

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