21.09.2005 14:17:00
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DGAP-Ad hoc: SCA Hygiene Products
Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG
Spruchverfahren - gerichtlicher Vergleichsvorschlag
SCA Hygiene Products AG: Spruchverfahren - gerichtlicher Vergleichsvorschlag
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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BayOblG unterbreitet im Spruchverfahren Vergleichsvorschlag über EUR 236
Abfindung und EUR 17,14 Bruttoausgleich
Der Gesellschaft ist ein Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom
14. September 2005 zugegangen, in dem dieses als Beschwerdegericht in dem
Spruchverfahren, das von außenstehenden Aktionären zu dem am 17. Oktober 1997
zwischen der SCA Hygiene Products AG (seinerzeit PWA Papierwerke Waldhof
Aschaffenburg AG) und der SCA Group Holding (Deutschland) GmbH als
herrschendem Unternehmen abgeschlossenen Beherrschungsvertrag eingeleitet
worden war, einen Vergleichsvorschlag unterbreitet und diesen in bezug auf
verschiedene im Verfahren umstrittene Elemente der Unternehmensbewertung
begründet. Der Vorschlag sieht als angemessene Abfindung EUR 236 zuzüglich der
gesetzlichen Verzinsung und als angemessenen Ausgleich EUR 17,14 brutto
abzüglich Körperschaftsteuerbelastung nebst Solidaritätszuschlag in Höhe des
jeweils geltenden gesetzlichen Tarifs vor. Der Beherrschungsvertrag sah
bislang eine Abfindung von EUR 143,67 und eine Garantiedividende von EUR 8,77
(Nettodividende, zu der gegebenenfalls ein Körperschaftsteuerguthaben
hinzutritt) vor. Die Gesellschaft und die SCA Group Holding (Deutschland) GmbH
haben noch keine Entscheidung zu diesem Vorschlag getroffen.
SCA Hygiene Products AG
München
Der Vorstand
SCA Hygiene Products AG
Terminalstraße Mitte 18
85356 München-Flughafen
Deutschland
ISIN: DE0006889801
WKN: 688980
Notiert: Amtlicher Markt in Frankfurt (General Standard) und München;
Geregelter Markt in Berlin-Bremen; Freiverkehr in Düsseldorf und Stuttgart
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 21.09.2005
Spruchverfahren - gerichtlicher Vergleichsvorschlag
SCA Hygiene Products AG: Spruchverfahren - gerichtlicher Vergleichsvorschlag
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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BayOblG unterbreitet im Spruchverfahren Vergleichsvorschlag über EUR 236
Abfindung und EUR 17,14 Bruttoausgleich
Der Gesellschaft ist ein Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom
14. September 2005 zugegangen, in dem dieses als Beschwerdegericht in dem
Spruchverfahren, das von außenstehenden Aktionären zu dem am 17. Oktober 1997
zwischen der SCA Hygiene Products AG (seinerzeit PWA Papierwerke Waldhof
Aschaffenburg AG) und der SCA Group Holding (Deutschland) GmbH als
herrschendem Unternehmen abgeschlossenen Beherrschungsvertrag eingeleitet
worden war, einen Vergleichsvorschlag unterbreitet und diesen in bezug auf
verschiedene im Verfahren umstrittene Elemente der Unternehmensbewertung
begründet. Der Vorschlag sieht als angemessene Abfindung EUR 236 zuzüglich der
gesetzlichen Verzinsung und als angemessenen Ausgleich EUR 17,14 brutto
abzüglich Körperschaftsteuerbelastung nebst Solidaritätszuschlag in Höhe des
jeweils geltenden gesetzlichen Tarifs vor. Der Beherrschungsvertrag sah
bislang eine Abfindung von EUR 143,67 und eine Garantiedividende von EUR 8,77
(Nettodividende, zu der gegebenenfalls ein Körperschaftsteuerguthaben
hinzutritt) vor. Die Gesellschaft und die SCA Group Holding (Deutschland) GmbH
haben noch keine Entscheidung zu diesem Vorschlag getroffen.
SCA Hygiene Products AG
München
Der Vorstand
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Terminalstraße Mitte 18
85356 München-Flughafen
Deutschland
ISIN: DE0006889801
WKN: 688980
Notiert: Amtlicher Markt in Frankfurt (General Standard) und München;
Geregelter Markt in Berlin-Bremen; Freiverkehr in Düsseldorf und Stuttgart
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