10.02.2005 10:21:00

DGAP-Ad hoc: Rheinmetall AG



Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG

Aktionärsstruktur

Rheinmetall AG: CSFB hält 5,03 % der Stammaktien

Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Credit Suisse First Boston (Europe) Limited hält
5,03 % der Rheinmetall Stammaktien

Die Credit Suisse First Boston (Europe) Ltd., London, hat der
Rheinmetall AG am 9. Februar 2005 gemäß § 21 WpHG per
Telefax mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Rheinmetall AG
mit dem Kauf von 192.900 Stammaktien am 3. Februar 2005 die
Meldegrenze von 5 % überschritten hat und sie nunmehr insgesamt
904.900 Stammaktien hält, was einem Stimmrechtsanteil von
5,03 % entspricht.

Alle Stimmrechte werden gemäß §§ 21 Abs.1, 22 Abs. 1 WpHG
der Credit Suisse First Boston (Europe) Ltd. zugerechnet.


Rheinmetall AG
Rheinmetall Allee 1
40476 Düsseldorf
Deutschland

ISIN: DE0007030033 (MDAX)
WKN: 703003
Notiert: Amtlicher Markt in Berlin-Bremen, Düsseldorf, Frankfurt (Prime
Standard) und Hamburg; Geregelter Markt in München und Stuttgart

Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 10.02.2005
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