19.04.2005 11:14:00

DGAP-Ad hoc: Netlife AG



Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG



Netlife AG: Fortführungslösung nicht erreicht

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Fortführungslösung nicht erreicht / Verwertung der Vermögensgegenstände

Der Versuch, für die Netlife Internet und Software GmbH eine
Fortführungslösung zu entwickeln, konnte nicht realisiert werden, weil zwei
der wesentlichen Kunden der Gesellschaft sich für andere Formen der
Sicherstellung der Wartung / Weiterentwicklung der bei ihnen installierten
Anwendungen auf Basis der "Netlife Finance Suite" entschieden haben.

Daraus ergibt sich, dass zum 30. April 2005 der Geschäftsbetrieb der Netlife
Internet und Software GmbH eingestellt wird. Die Vermögensgegenstände der
Gesellschaft werden verwertet; für die Mitarbeiter wird eine sozial
verträgliche Auflösung der Arbeitsverhältnisse angestrebt. Ob aus den
Verwertungserlösen der Netlife Internet und Software GmbH nach Abzug aller
Verbindlichkeiten noch die Netlife AG, die Muttergesellschaft, bedient werden
kann, erscheint fraglich.

Zur Verwertung der Vermögenswerte der Netlife Internet und Software GmbH wird
die "Netlife Finance Suite" inkl. der kompletten Entwicklungsumgebung
(Hardware und Software) - so wie bei der Gesellschaft installiert ("as is")
- versteigert.

Interessenten können rechtlich bindende Angebote bis zum 29. April 2005, 12.00
Uhr, beim Insolvenzverwalter RA Ingmar Jarchow in Kanzlei Schwierholz,
Martin, Scholz, Heuberg 1, 20354 Hamburg, im verschlossenen Umfang abgeben.
Der Zuschlag erfolgt im Rahmen der Gebotseröffnung durch den
Insolvenzverwalter am 2. Mai 2005 - vorbehaltlich der erforderlichen
Zustimmung der Gläubigerversammlung am 9. Mai 2005 - bis 12.00 Uhr. Sofern
auch die Gläubigerversammlung dieser Vorgehensweise zustimmt, ist "Netlife
Finance Suite" bis spätestens 13. Mai 2005, 17.00 Uhr, bei der Gesellschaft
abzuholen.

Ingmar Jarchow

Insolvenzverwalter

Netlife AG
Millerntorplatz 1
20359 Hamburg
Deutschland

ISIN: DE0006763907
WKN: 676390
Notiert: Geregelter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in
Berlin-Bremen, Düsseldorf, Hamburg, Hannover und Stuttgart

Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 19.04.2005
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