24.03.2015 13:52:00

DGAP-Ad hoc: NESCHEN AG

DGAP-Adhoc: NESCHEN AG: Beschlussvorschläge zur Verbesserung der Finanzierungsstruktur in der außerordentlichen Hauptversammlung am 24. März 2015 erreichen nicht die erforderliche Mehrheit

Neschen AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung

24.03.2015 13:52

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Ad-hoc-Mitteilung vom 24. März 2015

Beschlussvorschläge zur Verbesserung der Finanzierungsstruktur in der außerordentlichen Hauptversammlung am 24. März 2015 erreichen nicht die erforderliche Mehrheit



Bückeburg, 24. März 2015

Die außerordentliche Hauptversammlung der Neschen AG hat dem Vorschlag, ein Genehmigtes Kapital (Bar- und/oder Sachkapitalerhöhung gegen Sacheinlage mit Bezugsrechtsausschluss) von bis zu EUR 6.562.500,00 zu schaffen sowie das Kapital im Verhältnis 1:10 herabzusetzen, nicht mit der erforderlichen Mehrheit von 75 Prozent zugestimmt. Der Kreditgläubiger Sandton hatte am 6. Februar mitgeteilt, den bestehenden Kredit ganz oder teilweise in Eigenkapital umwandeln zu wollen. So eröffnete sich für das Unternehmen nach Überzeugung des Vorstands die Chance, eine langfristig tragfähige, nachhaltig verbesserte Finanzierungsstruktur zu schaffen. Aus diesem Grund hatte der Vorstand um Zustimmung geworben. Der Vorstand wird nun versuchen, in Verhandlungen mit dem Kreditgläubiger eine alternative Entschuldung des Unternehmens zu erreichen.

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