11.01.2016 20:25:56
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DGAP-Ad hoc: Marenave Schiffahrts AG
Marenave Schiffahrts AG / Schlagwort(e): Sonstiges/Hauptversammlung
11.01.2016 20:25
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Der Vorstand der Marenave Schiffahrts AG ("Marenave" oder die
"Gesellschaft") teilt mit, dass nach dem derzeitigen vorläufigen Stand der
Konzernabschlusserstellung nach IFRS für das am 31. Dezember 2015 endende
Geschäftsjahr bei pflichtmäßiger Ermessensausübung angenommen werden muss,
dass aufgrund des weiterhin deutlich nachlassenden Marktwertniveaus von
Teilen der betriebenen Flotte, allen voran der vier Schiffe des
Bulker-Segmentes, ein Verlust von mehr als der Hälfte des Grundkapitals
eingetreten ist (§ 92 Abs. 1 AktG).
Nach heutigem Stand erwartet der Vorstand über die zum 3. Quartal 2015
berücksichtigten Wertberichtigungen hinaus weitere außerplanmäßige
Abschreibungen bzw. Inanspruchnahmen der Neubewertungsrücklage in Höhe von
zusammen ca. USD 12,5 Mio. (IFRS). Aufgrund des sehr frühen Stadiums der
Abschlusserstellung ist die endgültige Höhe des Konzerngesamtergebnisses
sowie des Konzerneigenkapitals noch nicht abschließend bestimmbar, es
erscheint jedoch ein negatives Konzerneigenkapital in der Größenordnung
zwischen EUR 5 bis EUR 10 Mio. (IFRS) per 31. Dezember 2015 zum heutigen
Zeitpunkt wahrscheinlich. In diesem Zusammenhang ist davon auszugehen, dass
auch das Eigenkapital im HGB-Einzelabschluss der Marenave Schiffahrts AG
zum 31. Dezember 2015 einen negativen Wert aufweisen wird, wobei auch hier
aufgrund des sehr frühen Stadiums der Abschlusserstellung derzeit noch
keine genaue quantitative Angabe möglich ist.
In Abstimmung und Zusammenarbeit mit allen finanzierenden Banken des
Marenave-Konzerns erfolgt derzeit die Ausarbeitung eines
Sanierungsgutachtens nach IDW-S6. Auch befindet sich die Gesellschaft in
finalen Gesprächen mit dem die acht Produktentanker- und
Containerschiffsgesellschaften der Gesellschaft finanzierenden
Bankenkonsortiums über die Verlängerung der in der Sanierungsvereinbarung
vom 24. April 2013 und ihren Nachträgen vereinbarten Tilgungsstruktur bis
zum 30. Juni 2016.
Die Finalisierung des Sanierungsgutachtens wird aufgrund der insoweit
bestehenden Interdependenzen voraussichtlich erst im zeitlichen
Zusammenhang mit der Feststellung bzw. Billigung des Einzel- und
Konzernabschlusses der Gesellschaft möglich sein. Vor dem Hintergrund der
Verpflichtung zur unverzüglichen Einberufung einer Hauptversammlung zur
Verlustanzeige nach § 92 Abs. 1 AktG und einer umfassenden Information der
Aktionäre auf dieser Hauptversammlung wird der Vorstand jedoch darauf
hinwirken, den Prozess der Erstellung des Sanierungsgutachtens und des
Einzel- und Konzernabschlusses zu beschleunigen. Die Verlustanzeige
gegenüber der Hauptversammlung soll sodann aus Kosten- und vor allem
Zweckmäßigkeitsgründen voraussichtlich in der anstehenden ordentlichen
Hauptversammlung erfolgen. Der Vorstand wird sich in diesem Fall jedoch
bemühen, die ordentliche Hauptversammlung sobald als möglich und vor den im
Finanzkalender der Gesellschaft angekündigten Termin abzuhalten.
11.01.2016 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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