26.02.2014 11:36:15
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DGAP-Ad hoc: Marenave Schiffahrts AG
Marenave Schiffahrts AG / Schlagwort(e): Gewinnwarnung
26.02.2014 11:36
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Im Rahmen der Aufstellung des Konzernabschlusses der Marenave Schiffahrts
AG zum 31. Dezember 2013 hat sich heute herausgestellt, dass das Ergebnis
für das Geschäftsjahr 2013 aufgrund von Sondereffekten deutlich niedriger
als geplant ausfallen und einen nachhaltig negativen Einfluss auf die
Vermögenslage haben wird. Das Unternehmen geht von einem Konzernverlust
nach IFRS in einer Größenordnung zwischen EUR 100 Millionen bis EUR 110
Millionen aus.
Ursächlich hierfür sind nicht liquiditätswirksame Wertminderungen
(Impairments) auf die im Anlagevermögen ausgewiesenen Schiffe der Flotte.
Vor dem Hintergrund der unverändert anhaltenden Schifffahrtskrise hat der Vorstand die den jährlichen Impairment Test determinierenden Parameter einer kritischen Prüfung unterzogen. Dabei wurde insbesondere dem derzeit und in den vergangenen Monaten zunehmend in der Branche zu beobachtenden Umstand Rechnung getragen, dass trotz bestehender Überkapazitäten weltweit massiv Neubaubestellungen vorgenommen wurden. Von den Bestellungen dieser neuen Generation von treibstoffarmen Schiffen (sog. "eco-design") versprechen sich Schiffseigner Kostenvorteile im laufenden Betrieb und damit Wettbewerbsvorteile gegenüber älterer Tonnage. Auch wenn die genauen Auswirkungen derzeit noch nicht exakt kalkulierbar sind, da das Gros der neuen Schiffe erst in der Zukunft die Bauwerften verlassen wird, ist es heute wahrscheinlich, dass bestehende ältere Tonnage im herkömmlichen Design zukünftig deutlich kürzer rentabel beschäftigt werden kann als noch im historischen Durchschnitt und im Vergleich zur rein technischen Betriebsfähigkeit. Den gleichen Effekt werden aller Voraussicht nach aktuell in der Diskussion befindliche regulatorische Auflagen (z.B. "Ballastwater-Treatment") haben. Aufgrund dessen erachtet der Vorstand eine Verkürzung der zugrunde gelegten ursprünglichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer der in der Marenave-Flotte fahrenden Produktentanker, Massengutfrachter und Containerschiffe von bisher 25 Jahren auf nunmehr 20 Jahre sowie die Berücksichtigung eines verminderten Einnahmepotentials ab dem Erreichen eines Alters von 15 Jahren für geboten.
Dies führt zu einem Impairment-Aufwand, dessen genaue Höhe derzeit aufgrund der Vielzahl der in die Bewertung einfließenden Parameter zwar noch nicht exakt feststeht, aber innerhalb der genannten Bandbreite liegen wird. Ohne Berücksichtigung dieses Sondereffektes würde das Konzernergebnis voraussichtlich leicht positiv - und damit prognosegemäß - ausfallen. Der im Geschäftsjahr 2013 zu berücksichtigende Impairment-Aufwand ist in voller Höhe liquiditätsunwirksam und entlastet das reguläre Abschreibungsvolumen zukünftiger Geschäftsjahre.
Die bilanzielle Eigenkapitalquote des Konzerns verringert sich durch den Impairment-Aufwand von 38 % auf ca. 15 %.
Hamburg, den 26. Februar 2014
Der Vorstand
26.02.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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