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30.09.2015 09:34:22

DGAP-Ad hoc: Joyou AG

DGAP-Adhoc: Joyou AG: Widerruf der Zulassung zum Börsenhandel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard)

Joyou AG / Schlagwort(e): Sonstiges

30.09.2015 09:34

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Ad-hoc-Mitteilung Joyou AG

Widerruf der Zulassung zum Börsenhandel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) _________________________________________________________________________



Hamburg, den 30.09.2015

Der Insolvenzverwalter über das Vermögen der Joyou AG i.I./i.L., Herr Rechtsanwalt Marc Odebrecht, Hamburg, hat sich soeben entschlossen, den Widerruf der Zulassung der Aktien der Joyou AG i.I./i.L. (ISIN DE000A0WMLD8) zum Börsenhandel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) nach § 39 Abs. 2 Börsengesetz in Verbindung mit § 46 Abs. 1 der Börsenordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse zu beantragen. Der Insolvenzverwalter wird unverzüglich einen entsprechenden Antrag bei der Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse stellen.

Den Widerruf der Zulassung der Aktien der Joyou AG i.I./i.L. zum Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) wurde durch den Insolvenzverwalter bereits beantragt (vgl. Ad-hoc- Mitteilung vom 16. Juli 2015) und zwischenzeitlich von der Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse positiv beschieden.

Joyou AG i.I. / i.L.

Marc Odebrecht als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Joyou AG i.I. /i.L.

30.09.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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