12.07.2013 20:06:27
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DGAP-Ad hoc: IVG Immobilien AG
IVG Immobilien AG / Schlagwort(e): Kapitalrestrukturierung/Unternehmensrestrukturierung
12.07.2013 20:06
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Wie am 31. Mai 2013 angekündigt, führt die IVG Immobilien AG (IVG oder
Gesellschaft) derzeit mit wesentlichen Aktionären und allen wesentlichen,
in sog. 'Ad hoc-Committees' zusammengeschlossen Kreditgebern der
Gesellschaft hinsichtlich (i) dem Kreditvertrag über EUR 1.350 Mio. vom 25.
September 2007/13. April 2012 (SynLoan I), (ii) dem Kreditvertrag über EUR
1.047,4 Mio. vom 12. Mai 2009/24. Februar 2012 (SynLoan II), (iii) der
Wandelanleihe (ISIN: DE000A0LNA87) und (iv) der Hybridanleihe (ISIN:
DE000A0JQMH5) Gespräche zur Entwicklung und Umsetzung einer umfassenden
Refinanzierungsstrategie. Grundlage eines noch zu vereinbarenden,
umfassenden Konzepts zur Refinanzierung wird dabei aus Sicht der
Gesellschaft insbesondere Folgendes sein:
1. Das vom Vorstand der IVG verabschiedeten Business Plan Szenario für den Zeitraum 2013-2018 (Business Plan Szenario): Der Vorstand geht gemäß dem Business Plan Szenario davon aus, dass die IVG-Gruppe aufgrund einer konsequenten Ausrichtung an den Stärken des Geschäftsmodells der IVG als integrierter Plattform von Investment- und Fondsgeschäft für Immobilien und Infrastruktur (Kavernen), insbesondere verbunden mit
(i) einer strategischen Fokussierung und - zur angestrebten Sicherung nachhaltig marktüblicher Renditekennziffern, und um eine etwaige Ergebnisbelastung aufgrund unrealisierter Wertänderungen zukünftig zu vermeiden - ggf. teilweisen Neubewertung des Immobilienportfolios, einschließlich der voraussichtlichen Veräußerung von ca. 60 kleinteiligen, nicht-strategiekonformen Immobilien bis 2016 (das THE SQUAIRE-Ensemble soll voraussichtlich in den Eigenbestand überführt werden) und verstärkten, werterhöhenden Investments in den eigenen Immobilienbestand (jährlich ca. EUR 50 Mio. ab 2015),
(ii) der Realisierung (bereits vereinbarter) Kavernen-Verkäufe im Umfang von ca. EUR 500 Mio. und einer moderaten - mit Blick auf abgeschlossene Mietverträge bedarfsgesteuerten - Neuentwicklung von weiteren Kavernen bis 2018 für den eigenen Bestand (voraussichtlich eine Öl- und zwei Gaskavernen),
(iii) dem Ausbau des Fondsgeschäfts primär mit institutionellen und semi-institutionellen Investoren mit einem angestrebten Netto-Wachstum der Assets under Management im Umfang von ca. EUR 500 Mio. bis ca. EUR 700 Mio. p.a.), wobei - anknüpfend an die erfolgreichen Co-Investments, die die IVG bereits in der Vergangenheit eingegangen ist (Protect Fonds, Premium Green Fonds, IVG Kavernenfonds I/II, Silberturm) - ab 2015 für Co-Investments jährlich ca. EUR 100 Mio. zur Verfügung stehen sollen, die mit weiteren Investorenmitteln zum Aufbau von bis zu weiteren EUR 1.000 Mio. Assets under Management pro Jahr führen können,
(iv) weiteren Kosteneinsparungen und Effizienzsteigerungen im Umfang von ca. EUR 25 Mio. jährlich,
ein im Planzeitraum stetig wachsendes, jährliches EBIT von mittelfristig stabil deutlich über EUR 200 Mio. erreichen kann. Die in dem Business Plan Szenario enthaltenen Projektionen sind nach Abschluss der strategischen Überprüfung sämtlicher Geschäftsbereiche und ihrer Wertansätze, die die Gesellschaft derzeit - wie am 31. Mai 2013 durch Ad hoc-Meldung mitgeteilt - durchführt, voraussichtlich anzupassen. Es kann nach derzeitiger Einschätzung der Gesellschaft nicht ausgeschlossen werden, dass es auch kurzfristig zu Wertanpassungen in einem Umfang kommen könnte, der eine Anzeige des Verlustes der Hälfte des Grundkapitals der Gesellschaft (§ 92 Abs.1 AktG) erforderlich machen könnte.
2. Eine vorläufige, indikative Liquiditätsanalyse: Diese hat ergeben, dass bei der Gesellschaft ab Oktober 2013 (bis März 2014) ein noch zu deckender - für die Gesellschaft ggf. bestandsgefährdender - Liquiditätsbedarf von - nach derzeitigen Prognosen und Einschätzungen u.a. hinsichtlich der Umsetzbarkeit spezifischer Maßnahmen zur Liquiditätsoptimierung, die in Zukunft ggf. anzupassen sind - voraussichtlich bis zu ca. EUR 120 Mio. entstehen könnte. Gründe hierfür sind insbesondere, dass (i) der automatisierte zero-balancing Cash Pool angesichts der verschlechterten Gesamtsituation der Gruppe aus Gründen der rechtlichen Vorsicht abgeschaltet wurde und (ii) die Gesellschaft außergewöhnliche Aufwendungen für Kosten im Zusammenhang mit den Refinanzierungsbemühungen der Gesellschaft zu tragen hat. Für die Zeit bis zur Durchführung der umfassenden Refinanzierung könnte die Gesellschaft eine Brückenfinanzierung aufnehmen, über die die Gesellschaft in konstruktiven Gesprächen mit bereits investierten Kreditgebern steht.
3. Eine von einer internationalen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im Auftrag der Gesellschaft erstellte Analyse der im Falle eines insolvenzrechtlich induzierten Liquidationsszenarios der IVG-Gruppe voraussichtlich zu erwartenden Befriedigungsquote der einzelnen Gläubigergruppen sowie des für die Gesellschafter in diesem Fall verbleibenden Liquidationserlöses ('Entity Priority Model' - EPM): Das EPM kommt u.a. zu dem kalkulatorischen Ergebnis, dass die Befriedigungsquoten bei bestimmten Liquidationsszenarien der IVG-Gruppe für die Gläubigergruppen voraussichtlich - u.a. abhängig von (i) der in den einzelnen Liquidationsszenarien jeweils angenommenen rechtlichen Durchsetzbarkeit verschiedener, den einzelnen Gläubigern gewährten Sicherheiten sowie (ii) der jeweils angenommenen Erlöswerte der als Sicherheiten gewährten Gegenstände - bei (i) ca. 46% bis ca. 55% (SynLoan I), (ii) ca. 86% bis ca. 89% (SynLoan II), (iii) ca. 27% bis ca. 41% (Wandelanleihe), bzw. (iv) ca. 96% bis ca. 100% (Carve-out debt) liegen würde; die Gläubiger der Hybridanleihe und die Aktionäre der Gesellschaft würden in diesen Fällen voraussichtlich jeweils keine Befriedigung erhalten. Die kalkulatorischen Befriedigungsquoten setzen an Kreditvolumina per 31. Dezember 2012 auf. Insoweit sind für den SynLoan II noch geleistete/zugesagte Tilgungen zu berücksichtigen.
Ziel der Gesellschaft bleibt es, kurzfristig eine Einigung zu einem von möglichst allen wesentlichen Kreditgebern und den Aktionären der Gesellschaft getragenen, umfassenden Refinanzierungskonzept zu erreichen. Kernpunkte einer einvernehmlichen Lösung sollen vor der Übermittlung der Einladung zur Hauptversammlung 2013 zum Bundesanzeiger gefunden werden, damit diese den Aktionären in der Hauptversammlung 2013 zur Abstimmung vorgelegt werden können.
12.07.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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