05.02.2016 17:37:16
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DGAP-Ad hoc: IFA Hotel & Touristik AG
IFA Hotel & Touristik AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf
05.02.2016 17:37
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Der Vorstand der IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft hat mit
Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, das bis zum Ablauf des 1. März
2016 befristete Rückkaufprogramm zu verlängern und befristet bis zum 28.
April 2016 bis zu 56.600 weitere eigene Aktien der Gesellschaft zu
erwerben. Der Vorstand macht damit erneut in Verlängerung seiner
Beschlussfassung vom 1. Dezember 2015 von der bis zum Ablauf des 15. Juli
2018 befristeten Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung vom 16.
Juli 2015 zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Ziffer 8 AktG
teilweisen Gebrauch.
Der Erwerb soll über die Börse erfolgen. Der Erwerbspreis je Aktie darf den
im Parkett- und Computerhandel an der Frankfurter Wertpapierbörse in
Frankfurt am Main festgestellten höchsten Börsenkurs (zuzüglich Kosten und
Gebühren) am Erwerbstag vor Eingehung der Verpflichtung zum Erwerb eigener
Aktien um nicht mehr als 10% überschreiten und um nicht mehr als 10%
unterschreiten. Zudem hat der Vorstand bis auf weiteres den absoluten
Höchstpreis in Höhe von EUR 5,30 festgelegt und damit um EUR 0,10 erhöht.
Der Vorstand bzw. die von ihm zu diesem Zweck zu beauftragende Bank werden die Handelsbedingungen des Artikels 5 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003 ("Verordnung") beachten. Der Vorstand wird angesichts der außerordentlich niedrigen Liquidität der Aktie im regulierten Markt der BaFin gemäß Artikel 5 Abs. 3 der Verordnung seine Absicht mitteilen, den Schwellenwert von 25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes im relevanten Markt, auf dem der Kauf erfolgt, zu überschreiten, so dass bis zu 50% des durchschnittlichen Tagesumsatzes erworben werden können. Die durchgeführten Transaktionen werden entsprechend Artikel 4 Abs. 4 der Verordnung auf der Internetseite in der Rubrik Finanzinformationen/Aktienrückkauf unter: www.ifahotels.com mitgeteilt.
Duisburg, 5. Februar 2016
IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft Der Vorstand
05.02.2016 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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