18.07.2013 18:07:27
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DGAP-Ad hoc: Höft & Wessel AG
DGAP-Adhoc: Höft & Wessel AG: Hauptversammlung beschließt Kapitalmaßnahmen
18.07.2013 18:07
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Hannover, 18.07.2013. Auf der außerordentlichen Hauptversammlung der Höft & Wessel AG wurden heute die Kapitalmaßnahmen beschlossen, die den Einstieg eines Investors ermöglichen. Zunächst wurde die Kapitalherabsetzung im Verhältnis von 5 zu 1 und dann die Kapitalerhöhung im Verhältnis 1 zu 5 unter Gewährung des Bezugsrechts für Altaktionäre beschlossen. Des Weiteren beschloss die Hauptversammlung eine Satzungsänderung, die die Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder auf drei Personen festlegt. Damit stimmte die Hauptversammlung sämtlichen Beschlüssvorschlägen der Gesellschaft zu, wie sie in der Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung am 11. Juni 2013 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden sind.
Mit der Kapitalerhöhung kann die Gesellschaft bis zu EUR 8,5 Mio. frisches Kapital von einem langfristig orientierten Investor erhalten und damit die Refinanzierung und bilanzielle Sanierung abschließen.
Kontakt: Höft & Wessel AG Dr. Arnd Fritzemeier +49 511 6102-300 IR@hoeft-wessel.com
18.07.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
--------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: Höft & Wessel AG Rotenburger Str. 20 30659 Hannover Deutschland Telefon: +49 (0)511-6102-0 Fax: +49 (0)511-6102-411 E-Mail: info@hoeft-wessel.com Internet: www.hoeft-wessel.com ISIN: DE0006011000 WKN: 601100 Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart Ende der Mitteilung DGAP News-Service ---------------------------------------------------------------------------
Höft & Wessel AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung/Kapitalmaßnahme
18.07.2013 18:07
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Hannover, 18.07.2013. Auf der außerordentlichen Hauptversammlung der Höft & Wessel AG wurden heute die Kapitalmaßnahmen beschlossen, die den Einstieg eines Investors ermöglichen. Zunächst wurde die Kapitalherabsetzung im Verhältnis von 5 zu 1 und dann die Kapitalerhöhung im Verhältnis 1 zu 5 unter Gewährung des Bezugsrechts für Altaktionäre beschlossen. Des Weiteren beschloss die Hauptversammlung eine Satzungsänderung, die die Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder auf drei Personen festlegt. Damit stimmte die Hauptversammlung sämtlichen Beschlüssvorschlägen der Gesellschaft zu, wie sie in der Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung am 11. Juni 2013 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden sind.
Mit der Kapitalerhöhung kann die Gesellschaft bis zu EUR 8,5 Mio. frisches Kapital von einem langfristig orientierten Investor erhalten und damit die Refinanzierung und bilanzielle Sanierung abschließen.
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