11.03.2005 17:41:00
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DGAP-Ad hoc: Heinrich Industrie AG
Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG
Beherrschungsvertrag
Beherrschungsvertrag und Squeeze Out HEINRICH INDUSTRIE AG
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Beherrschungsvertrag und Squeeze Out HEINRICH INDUSTRIE AG
Die HEINRICH INDUSTRIE AG hat am 11. März 2005 einen Beherrschungsvertrag
gemäß § 291 ff. AktG als beherrschtes Unternehmen mit der Littelfuse Holding
GmbH, Düsseldorf, als herrschendes Unternehmen geschlossen. In dem
Beherrschungsvertrag bietet die Littelfuse Holding GmbH den außenstehenden
Aktionären einen angemessenen Ausgleich gem. § 304 AktG in Höhe von EUR 1,90
je Stückaktie der HEINRICH INDUSTRIE AG und eine Barabfindung gem. § 305 AktG
in Höhe von EUR 24,69 je Stückaktie der HEINRICH INDUSTRIE AG an. Darüber
hinaus hat die Littelfuse Holding GmbH dem Vorstand der HEINRICH INDUSTRIE AG
am 11. März mitgeteilt, dass sie die angemessene Barabfindung als
Gegenleistung für die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre
(Minderheitsaktionäre) auf die Littelfuse Holding GmbH als Hauptaktionär gem.
§ 327a Abs. 1 AktG ("Squeeze Out") in Höhe von EUR 24,69 je Stückaktie der
HEINRICH INDUSTRIE AG festsetzt. Die Angemessenheit der angebotenen
vorstehenden Beträge wird durch einen gerichtlich bestellten sachverständigen
Prüfer überprüft.
Die Wirksamkeit des Beherrschungsvertrags steht unter dem Vorbehalt der
Zustimmung des Aufsichtsrats und der Hauptversammlung der
HEINRICH INDUSTRIE AG sowie der Eintragung in das Handelsregister dieser
Gesellschaft. Ebenso muss die Hauptversammlung der HEINRICH INDUSTRIE AG den
Squeeze Out beschließen, der mit Eintragung in das Handelsregister wirksam
wird.
Heinrich Industrie AG
Annenstraße 113
58453 Witten
Deutschland
ISIN: DE0006118003
WKN: 611800
Notiert: Amtlicher Markt in Düsseldorf; Freiverkehr in Frankfurt und Stuttgart
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 11.03.2005
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