07.10.2005 13:59:00

DGAP-Ad hoc: FJH AG

Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG

Vorstand beschließt letzten Teil der angekündigten Kapitalerhöhung

FJH AG: Vorstand beschließt letzten Teil der angekündigten Kapitalerhöhung

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FJH AG: Vorstand beschließt letzten Teil der angekündigten Kapitalerhöhung

Der Vorstand des Prime Standard notierten Beratungs- und Softwarehauses FJH AG
(ISIN DE0005130108) hat beschlossen, einen weiteren Teil der bereits
angekündigten Kapitalerhöhung im Rahmen des Gesamtfinanzierungskonzepts
durchzuführen. Die Bezugsfrist für die Aktionäre beginnt am 14. Oktober 2005
und endet am 28. Oktober 2005. Für den nicht aus Bezugsrechten gezeichneten
Teil der Kapitalerhöhung besteht ein nachgelagertes Bezugsrecht für Inhaber
der Wandelanleihe, diese Bezugsfrist läuft vom 17. Oktober 2005 bis zum
31. Oktober 2005. Das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit
10.270.000 Euro wird in teilweiser Ausnutzung der Ermächtigung aus dem
genehmigten Kapital I um bis zu 2.054.000 Euro erhöht. Dementsprechend werden
2.054.000 neue, auf den Inhaber lautende Stückaktien mit Bezugsrecht zum Preis
von 3,00 Euro angeboten. Das Bezugsverhältnis für Aktionäre beträgt 5:1, das
für Inhaber der Wandelanleihe 10:1. Ein Bezugsrechtshandel findet nicht statt.
Der nicht aus Bezugsrechten gezeichnete Teil der Kapitalerhöhung wird von
einem Investor garantiert.

Aus dieser Kapitalmaßnahme fließen dem Unternehmen knapp 6,2 Mio. Euro zu.
Diese Kapitalerhöhung schließt das im Juni aufgesetzte Finanzierungskonzept
ab, aus welchem der Gesellschaft über 18 Mio. Euro zugeflossen sind. Die
Kapitalerhöhung wird über die Baader Wertpapierhandelsbank AG abgewickelt.

FJH AG
Martina Faßbender
Elsenheimerstrasse 65
80687 München
Telefon: +49 (0) 89 769 01 - 517
Fax: +49 (0) 89 769 01 606
E-Mail: martina.fassbender@fjh.com
Internet: http://www.fjh.com
München, 7. Oktober 2005


FJH AG
Elsenheimerstraße 65
80687 München
Deutschland

ISIN: DE0005130108
WKN: 513010
Notiert: Geregelter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in
Berlin-Bremen, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München und Stuttgart

Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 07.10.2005
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