CDAX
25.03.2013 18:32:50
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DGAP-Ad hoc: Easy Software AG
DGAP-Adhoc: Easy Software AG: Veräußerung eigener Aktien
25.03.2013 18:32
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Mülheim an der Ruhr, 25. März 2013
Veräußerung eigener Aktien
Im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses wurde festgestellt, dass zum Zeitpunkt des Erwerbs eigener Aktien aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 27. Mai 2010 die nach § 71 Abs. 2 Satz 2 AktG vorgesehene hypothetische Rücklage nicht gebildet werden konnte. Dies betrifft insgesamt 293.837 Aktien, die in den Jahren 2010 bis 2012 von der Gesellschaft im Rahmen eines Aktienrückkaufprogramms erworben wurden.
Der Vorstand hat die betroffenen eigenen Aktien innerhalb eines Jahres nach Erwerb gemäß § 71 c Abs. 1 AktG zu veräußern. Die vor mehr als einem Jahr erworbenen veräußerungspflichtigen eigenen Aktien, derzeit insgesamt 193.837, sind nach § 71 c Abs. 3 i. V. m. § 237 AktG einzuziehen, wobei ein vorrangiger Verkauf vor der Beschlussfassung der Hauptversammlung über die Einziehung ebenfalls in Betracht kommt.
Der Vorstand prüft derzeit die Veräußerungsmöglichkeiten für die von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien. Soweit die Aktien nicht veräußert werden, wird der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung eine Einziehung der Aktien vorgeschlagen werden.
EASY SOFTWARE AG Der Vorstand
25.03.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
--------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: EASY SOFTWARE AG Am Hauptbahnhof 4 45468 Mülheim an der Ruhr Deutschland Telefon: +49(0) 208 450 16-0 Fax: +49(0) 208 450 16-90 E-Mail: investor@easy.de Internet: www.easy.de ISIN: DE0005634000 WKN: 563400 Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart Ende der Mitteilung DGAP News-Service ---------------------------------------------------------------------------
EASY SOFTWARE AG / Schlagwort(e): Transaktion eigene Aktien
25.03.2013 18:32
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Mülheim an der Ruhr, 25. März 2013
Veräußerung eigener Aktien
Im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses wurde festgestellt, dass zum Zeitpunkt des Erwerbs eigener Aktien aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 27. Mai 2010 die nach § 71 Abs. 2 Satz 2 AktG vorgesehene hypothetische Rücklage nicht gebildet werden konnte. Dies betrifft insgesamt 293.837 Aktien, die in den Jahren 2010 bis 2012 von der Gesellschaft im Rahmen eines Aktienrückkaufprogramms erworben wurden.
Der Vorstand hat die betroffenen eigenen Aktien innerhalb eines Jahres nach Erwerb gemäß § 71 c Abs. 1 AktG zu veräußern. Die vor mehr als einem Jahr erworbenen veräußerungspflichtigen eigenen Aktien, derzeit insgesamt 193.837, sind nach § 71 c Abs. 3 i. V. m. § 237 AktG einzuziehen, wobei ein vorrangiger Verkauf vor der Beschlussfassung der Hauptversammlung über die Einziehung ebenfalls in Betracht kommt.
Der Vorstand prüft derzeit die Veräußerungsmöglichkeiten für die von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien. Soweit die Aktien nicht veräußert werden, wird der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung eine Einziehung der Aktien vorgeschlagen werden.
EASY SOFTWARE AG Der Vorstand
25.03.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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