13.04.2016 20:13:40
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DGAP-Ad hoc: DF Deutsche Forfait AG
DF Deutsche Forfait AG / Schlagwort(e): Insolvenz/Rechtssache
13.04.2016 20:13
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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DF Deutsche Forfait AG: Insolvenzplan zur Einsichtnahme niedergelegt
- Erörterungs- und Abstimmungstermin am 29. April 2016
Köln, 13. April 2016 - Das Amtsgericht Köln (Insolvenzgericht) hat die
Vorprüfung des vom Vorstand der DF Deutsche Forfait AG (Prime Standard
ISIN: DE000A14KN88) am 29. Februar 2016 eingereichten und mit Fassung vom
8. April 2016 abgeänderten Insolvenzplans abgeschlossen und für den 29.
April 2016, 10 Uhr, den Erörterungs- und Abstimmungstermin anberaumt. Der
Insolvenzplan ist seit dem 13. April 2016 auf der Geschäftsstelle des
Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, Zimmer 1303, zur
Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Zum Inhalt des eingereichten
Insolvenzplans verweist die Gesellschaft auf die mit der Ad-hoc-Mitteilung
vom 25. Februar 2016 veröffentlichten Eckpunkte. Demnach ist vorgesehen,
dass die Gesellschaft unter Beibehaltung der Börsennotierung fortgeführt
und ihre Kapitalstruktur durch einen teilweisen Forderungsverzicht der
Gläubiger, der nach Abschluss der gerichtlichen Vorprüfung in einem ersten
Schritt nunmehr ca. 63,7 % statt ca. 61 % betragen soll, eine
Kapitalherabsetzung sowie eine sich anschließende Sach- und
Barkapitalerhöhung umgestaltet wird. Die Gesellschaft geht davon aus, dass
der Insolvenzplan so attraktiv ist, dass die überwiegende Mehrheit der
Gläubiger dem Insolvenzplan zustimmen wird.
Der Insolvenzplans ist ab dem 14. April 2016 auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.dfag.de/investor-relations/publikationen/ abrufbar.
DF Deutsche Forfait AG
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