26.04.2013 18:08:11
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DGAP-Ad hoc: Deutsche Immobilien Holding AG
DGAP-Adhoc: Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft:
Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft
ISIN: DE 0007473043 WKN: 747 304
Vergleich
Die Deutsche Immobilien Holding AG wird sich unter Beteiligung der zum Zweck eines Vergleichabschlusses beitretenden Zech Group GmbH, Bremen, mit den Klägern vor dem Landgericht Bremen gemäss dem in § 278 Ziffer 6 ZPO vorgesehenen Verfahren auf einen Vergleich einigen. Wesentliche Anfechtungsklagen waren dahingehend geltend gemacht worden, dass der gerichtlich bestellte Abfindungsprüfer die angebotene Barabfindung als nicht angemessen beurteilte, die Beitretende keine Gewährleistungserklärung eines Kreditinstituts in Höhe einer angemessenen Barabfindung vorlegte und die Stimmrechte des Hauptaktionärs in der Hauptversammlung nicht ordnungsgemäß vertreten waren.
In diesem Vergleich verpflichtet sich die Zech Group GmbH gegenüber den übrigen Aktionären der Deutsche Immobilien Holding AG zusätzlich zu der bisher angebotenen Barabfindung von EUR 1,72 einen weiteren Betrag in Höhe von EUR 1,03 pro übertragener Stückaktie zu bezahlen. Die Barabfindung beträgt damit EUR 2,75 je Stückaktie und ist ab dem Tag der beschlussfassenden Hauptversammlung mit 5% über dem Basiszins zu verzinsen. Das Recht zur Überprüfung der Angemessenheit der Barabfindung im Spruchverfahren bleibt durch den Vergleich unberührt. Sofern die Barabfindung in einem etwaigen Spruchverfahren gerichtlich oder vergleichsweise erhöht wird, ist die Zuzahlung zu Gunsten der Zech Group GmbH auf den Erhöhungsbetrag aus dem Spruchverfahren anzurechnen.
Im Hinblick auf die erarbeiteten Regelungen nehmen mit Abschluss des Vergleichs durch Beschluss des Landgerichts Bremen die an dem Verfahren beteiligten Kläger ihre unter dem Aktenzeichen 13-O-77/12 rechtsanhängigen Klagen zurück. Mit diesem Beschluss wird in den kommenden Tagen gerechnet.
Nach dem Beschluss wird der vollständige Inhalt des Prozessvergleichs im Bundesanzeiger und in einem werktäglich erscheinenden Börsenpflichtblatt bekannt gemacht.
Der Vorstand
Kontakt:
Rainer Eichholz Vorstand Tel: 04221 / 91 25 0 Fax: 04221 / 91 25 35
Deutsche Immobilien Holding AG Nordenhamer Straße 180 27751 Delmenhorst ISIN: DE 0007473043
26.04.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
--------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft Nordenhamer Straße 180 27751 Delmenhorst Deutschland Telefon: +49-(0)4221-9125-0 Fax: +49-(0)4221-9125-25 E-Mail: infodih@dih-ag.de Internet: www.dih-ag.de ISIN: DE0007473043 WKN: 747304 Börsen: Regulierter Markt in Berlin, Frankfurt (General Standard), Hamburg; Freiverkehr in Stuttgart Ende der Mitteilung DGAP News-Service ---------------------------------------------------------------------------
Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Squeeze-Out/Vergleich
26.04.2013 18:08
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Ad hoc Meldung nach § 15 WpHG im squeeze-out Verfahren
Delmenhorst, den 26. April 2013
Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft
ISIN: DE 0007473043 WKN: 747 304
Vergleich
Die Deutsche Immobilien Holding AG wird sich unter Beteiligung der zum Zweck eines Vergleichabschlusses beitretenden Zech Group GmbH, Bremen, mit den Klägern vor dem Landgericht Bremen gemäss dem in § 278 Ziffer 6 ZPO vorgesehenen Verfahren auf einen Vergleich einigen. Wesentliche Anfechtungsklagen waren dahingehend geltend gemacht worden, dass der gerichtlich bestellte Abfindungsprüfer die angebotene Barabfindung als nicht angemessen beurteilte, die Beitretende keine Gewährleistungserklärung eines Kreditinstituts in Höhe einer angemessenen Barabfindung vorlegte und die Stimmrechte des Hauptaktionärs in der Hauptversammlung nicht ordnungsgemäß vertreten waren.
In diesem Vergleich verpflichtet sich die Zech Group GmbH gegenüber den übrigen Aktionären der Deutsche Immobilien Holding AG zusätzlich zu der bisher angebotenen Barabfindung von EUR 1,72 einen weiteren Betrag in Höhe von EUR 1,03 pro übertragener Stückaktie zu bezahlen. Die Barabfindung beträgt damit EUR 2,75 je Stückaktie und ist ab dem Tag der beschlussfassenden Hauptversammlung mit 5% über dem Basiszins zu verzinsen. Das Recht zur Überprüfung der Angemessenheit der Barabfindung im Spruchverfahren bleibt durch den Vergleich unberührt. Sofern die Barabfindung in einem etwaigen Spruchverfahren gerichtlich oder vergleichsweise erhöht wird, ist die Zuzahlung zu Gunsten der Zech Group GmbH auf den Erhöhungsbetrag aus dem Spruchverfahren anzurechnen.
Im Hinblick auf die erarbeiteten Regelungen nehmen mit Abschluss des Vergleichs durch Beschluss des Landgerichts Bremen die an dem Verfahren beteiligten Kläger ihre unter dem Aktenzeichen 13-O-77/12 rechtsanhängigen Klagen zurück. Mit diesem Beschluss wird in den kommenden Tagen gerechnet.
Nach dem Beschluss wird der vollständige Inhalt des Prozessvergleichs im Bundesanzeiger und in einem werktäglich erscheinenden Börsenpflichtblatt bekannt gemacht.
Der Vorstand
Kontakt:
Rainer Eichholz Vorstand Tel: 04221 / 91 25 0 Fax: 04221 / 91 25 35
Deutsche Immobilien Holding AG Nordenhamer Straße 180 27751 Delmenhorst ISIN: DE 0007473043
26.04.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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