14.06.2015 22:11:11
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DGAP-Ad hoc: Deutsche Annington Immobilien SE
Deutsche Annington Immobilien SE / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
14.06.2015 22:11
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Bochum, 15. Juni 2015 - Die Deutsche Annington Immobilien SE ("Deutsche
Annington") hat heute die Akquisition der SÜDEWO Gruppe, die etwa 19.800
von mit der PATRIZIA Immobilien AG verbundenen Unternehmen verwaltete
Wohnungen vorwiegend im Bundesland Baden-Württemberg hält ("SÜDEWO
Gruppe"), beschlossen. In diesem Zusammenhang hat die Deutsche Annington
heute einen Anteilskaufvertrag mit einer Investorengruppe, welche die
Anteile an der SÜDEWO Gruppe hält, abgeschlossen, nach dem die Deutsche
Annington (unmittelbar oder mittelbar) bis zu 94.9% der Anteile an den
Gesellschaften der SÜDEWO Gruppe erwerben wird (die "SÜDEWO Akquisition").
Der Vollzug der SÜDEWO Akquisition ist für den 7. Juli 2015 geplant, steht
jedoch noch unter dem Vorbehalt einer Freigabe durch die Kartellbehörden.
Das insgesamte Transaktionsvolumen der SÜDEWO Akquisition von rund EUR 1,9
Mrd. besteht aus einem Kaufpreis von etwa EUR 1,1 Mrd. zuzüglich einer
Übernahme bestimmter Finanzverbindlichkeiten in einem Gesamtbetrag von etwa
EUR 0,8 Mrd.
Zur Finanzierung der SÜDEWO Akquisition hat der Vorstand der Deutsche Annington heute, mit vorab erfolgter Zustimmung des Aufsichtsrats der Deutsche Annington vom 12. Juni 2015, die Vornahme eines vollständig übernommenen Bezugsrechtsangebots mit einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen unter Gewährung von Bezugsrechten für die Aktionäre der Deutsche Annington beschlossen. Hierzu soll das Grundkapital der Deutsche Annington von EUR 358.462.018,00 um EUR 107.538.606,00 auf EUR 466.000.624,00 durch Ausgabe von 107.538.606 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von je EUR 1,00 und mit Gewinnanteilsberechtigung ab dem 1. Januar 2015 unter teilweiser Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2015 erhöht werden.
Die neuen Aktien sollen den Aktionären der Gesellschaft unter Gewährung eines mittelbaren Bezugsrechts im Verhältnis von 10:3 (dies bedeutet, dass 10 bestehende Aktien der Gesellschaft ihren Eigentümer zum Bezug von 3 neuen Aktien berechtigen) und zu einem Bezugspreis von EUR 20,90 zum Bezug angeboten werden. Die Bezugsfrist soll, vorbehaltlich der Billigung des Prospekts durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Veröffentlichung des gebilligten Prospekts, am 17. Juni 2015 beginnen und voraussichtlich am 30. Juni 2015 enden. Unmittelbar nach Ablauf der Bezugsfrist sollen nicht bezogene Aktien im Rahmen einer Privatplatzierung zu einem Preis, der mindestens dem Bezugspreis entspricht, platziert werden.
Die Bezugsrechte (ISIN DE000A161NC9 / WKN A161NC) auf die neuen Aktien sollen, vorbehaltlich der Billigung und Veröffentlichung des Prospekts, während des Zeitraums vom 17. Juni 2015 bis einschließlich zum 26. Juni 2015 (bis etwa 12 Uhr Mittag MESZ) auf dem Regulierten Markt (Xetra und Xetra Frankfurt Spezialist) der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt werden. An den deutschen Börsen, an denen die bestehenden Aktien der Gesellschaft ex Bezugsrecht notiert werden, soll diese Notierung am 17. Juni 2015 beginnen.
Das Angebot erfolgt auf Grundlage eines heute zwischen der Gesellschaft und J.P. Morgan Securities plc sowie weiteren Konsortialbanken unterzeichneten Aktienübernahmevertrages, der eine feste Zusage zur Übernahme aller neuen Aktien vorsieht. Die Deutsche Annington erwartet, Bruttoerlöse durch das Bezugsrechtsangebot in Höhe von EUR 2.247,6 Mio. zu erzielen und plant Nettoerlöse von rund EUR 1,9 Mrd. zur Finanzierung der SÜDEWO Akquisition und den Restbetrag von rund EUR 0,3 Mrd. zur Refinanzierung besicherter Darlehen und zur Deckung von Transaktionskosten zu verwenden.
Es wird erwartet, dass die Durchführung der Kapitalerhöhung bis zum 3. Juli 2015 in das Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf eingetragen werden wird und die Bekanntgabe der Zulassung der neuen Aktien zum Handel im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse mit gleichzeitiger Zulassung zu dem Teilbereich des Regulierten Markts mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) sowie zum Handel im regulierten Markt an der Luxemburger Wertpapierbörse (Bourse de Luxembourg) jeweils ebenfalls am 3. Juli 2015 erfolgen werden wird. Der Vollzug der Bezugsrechtskapitalerhöhung wird am oder um den 7. Juli 2015 erwartet.
Wichtiger Hinweis
Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar. Das Angebot erfolgt ausschließlich durch und auf Basis eines zu veröffentlichenden Wertpapierprospektes. Eine Anlageentscheidung hinsichtlich der öffentlich angebotenen Wertpapiere der Deutsche Annington sollte nur auf der Grundlage des zu veröffentlichenden Wertpapierprospekts erfolgen. Der zu veröffentlichende Wertpapierprospekt wird unverzüglich nach Billigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlicht werden und spätestens einen Werktag vor Beginn der Angebotsfrist bei der Deutsche Annington Immobilien SE ("Deutsche Annington"), Philippstraße 3, 44803 Bochum, Deutschland, oder auf der Website der Deutsche Annington unter www.deutsche-annington.com ("Investor Relations") kostenfrei erhältlich sein.
Diese Mitteilung darf nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien oder Japan veröffentlicht, verteilt oder übermittelt werden. Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren (die "Aktien") der Deutsche Annington in den Vereinigten Staaten von Amerika, Deutschland oder sonstigen Staaten dar. Die Aktien der Deutsche Annington dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur nach vorheriger Registrierung oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung von dem Registrierungserfordernis nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in der derzeit gültigen Fassung (der "Securities Act") verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Die Aktien der Deutsche Annington sind nicht und werden nicht unter dem Securities Act registriert. Die hierin erwähnten Wertpapiere werden in die USA nur gemäß Rule 144A unter dem Securities Act ausschließlich an "Qualified Institutional Buyers" wie in Rule 144A definiert verkauft.
In dem Vereinigten Königreich wird diese Mitteilung nur verteilt und es richtet sich nur an Personen, die (i) professionelle Anleger sind und unter Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der geltenden Fassung (die "Verordnung") fallen oder (ii) Personen sind, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Verordnung fallen ("high net worth companies", "unincorporated associations", etc.) (wobei diese Personen zusammen als "Relevante Personen" bezeichnet werden). Diese Mitteilung richtet sich nur an Relevante Personen und Personen, die keine Relevante Personen sind, dürfen auf diese Mitteilung nicht vertrauen und nicht auf der Grundlage dieser Mitteilung handeln. Jede Investition oder jede Investitionstätigkeit, auf die sich diese Mitteilung bezieht, steht nur den Relevanten Personen offen und wird nur mit Relevanten Personen eingegangen.
Soweit in diesem Dokument in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten sind, stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch die Worte "werden", "erwarten", "glauben", "schätzen", "beabsichtigen", "anstreben", "davon ausgehen" und ähnliche Wendungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen der Deutsche Annington und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen zum Ausdruck. Die in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Planungen, Schätzungen und Prognosen, die die Deutsche Annington und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen nach bestem Wissen vorgenommen haben, treffen aber keine Aussage über ihre zukünftige Richtigkeit. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die meist nur schwer vorherzusagen sind und gewöhnlich nicht im Einflussbereich der Deutsche Annington oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen liegen. Es sollte berücksichtigt werden, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Folgen erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder enthaltenen abweichen können.
14.06.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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