15.07.2014 12:41:48
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DGAP-Ad hoc: CURANUM AG
DGAP-Adhoc: CURANUM AG: Umwandlungsrechtlicher Squeeze-Out
15.07.2014 12:41
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Curanum AG: Umwandlungsrechtlicher Squeeze-Out
Die Korian Deutschland AG äußert ihre Absicht zu einer Konzernverschmelzung der Curanum AG auf die Korian Deutschland AG und das Verlangen auf die Durchführung eines damit verbundenen Verfahrens zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre (umwandlungsrechtlicher Squeeze-out).
Die Korian Deutschland AG hat dem Vorstand der Curanum AG heute mitgeteilt, dass sie 92,38 % der insgesamt ausgegebenen Aktien hält und ihr damit unter Absetzung von eigenen Aktien, welche die Curanum AG hält, ein Anteil von 93,27 % am Grundkapital der Curanum AG gehört.
Die Korian Deutschland AG informierte den Vorstand weiterhin darüber, dass sie als Hauptaktionärin der Curanum AG beabsichtigt, Verhandlungen über den Abschluss eines Verschmelzungsvertrags aufzunehmen, mit dem die Curanum AG auf die Korian Deutschland AG verschmolzen werden soll. In dem Verschmelzungsvertrag soll die Angabe aufgenommen werden, dass im Zusammenhang mit der Verschmelzung ein Ausschluss der übrigen Aktionäre der Curanum AG nach § 62 Abs. 5 Satz 1 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG erfolgen soll (sog. umwandlungsrechtlicher Squeeze-out).
Entsprechend hat die Korian Deutschland AG an den Vorstand der Curanum AG zugleich ein Verlangen nach § 62 Abs. 5 UmwG i.V.m. § 327a Abs. 1 AktG gerichtet, im Zusammenhang mit der beabsichtigten Verschmelzung die Hauptversammlung der Curanum AG über die Übertragung der Aktien sämtlicher übriger Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die Korian Deutschland AG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen zu lassen.
München, 15. Juli 2014
Der Vorstand
15.07.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
--------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: Curanum AG Zirkus-Krone-Straße 10 80335 München Deutschland Telefon: +49 (0)89 2420 65-0 Fax: +49 (0)89 2420 65-10 E-Mail: ir@curanum.de Internet: www.curanum.de ISIN: DE0005240709 WKN: 524070 Indizes: Prime Standard Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard), München; Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, Stuttgart Ende der Mitteilung DGAP News-Service ---------------------------------------------------------------------------
Curanum AG / Schlagwort(e): Squeeze-Out
15.07.2014 12:41
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Curanum AG: Umwandlungsrechtlicher Squeeze-Out
Die Korian Deutschland AG äußert ihre Absicht zu einer Konzernverschmelzung der Curanum AG auf die Korian Deutschland AG und das Verlangen auf die Durchführung eines damit verbundenen Verfahrens zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre (umwandlungsrechtlicher Squeeze-out).
Die Korian Deutschland AG hat dem Vorstand der Curanum AG heute mitgeteilt, dass sie 92,38 % der insgesamt ausgegebenen Aktien hält und ihr damit unter Absetzung von eigenen Aktien, welche die Curanum AG hält, ein Anteil von 93,27 % am Grundkapital der Curanum AG gehört.
Die Korian Deutschland AG informierte den Vorstand weiterhin darüber, dass sie als Hauptaktionärin der Curanum AG beabsichtigt, Verhandlungen über den Abschluss eines Verschmelzungsvertrags aufzunehmen, mit dem die Curanum AG auf die Korian Deutschland AG verschmolzen werden soll. In dem Verschmelzungsvertrag soll die Angabe aufgenommen werden, dass im Zusammenhang mit der Verschmelzung ein Ausschluss der übrigen Aktionäre der Curanum AG nach § 62 Abs. 5 Satz 1 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG erfolgen soll (sog. umwandlungsrechtlicher Squeeze-out).
Entsprechend hat die Korian Deutschland AG an den Vorstand der Curanum AG zugleich ein Verlangen nach § 62 Abs. 5 UmwG i.V.m. § 327a Abs. 1 AktG gerichtet, im Zusammenhang mit der beabsichtigten Verschmelzung die Hauptversammlung der Curanum AG über die Übertragung der Aktien sämtlicher übriger Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die Korian Deutschland AG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen zu lassen.
München, 15. Juli 2014
Der Vorstand
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