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14.12.2006 16:46:00

DGAP-Ad hoc: Creaton AG

DGAP-Adhoc: Creaton AG gewinnt in 1. Instanz Freigabeverfahren gegen Anfechtungsklagen

Creaton AG / Rechtssache

14.12.2006

Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. ---------------------------------------------------------------------------

* CREATON AG gewinnt in 1. Instanz Freigabeverfahren gegen Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen gegen den Beschluss der Hauptversammlung vom 13.07.2006 über die Zustimmung zum Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages mit der Etex Holding GmbH

Das Landgericht München I hat mit Beschluss vom heutigen Tage, Az. 5HK O 17059/06, dem Freigabeantrag der CREATON AG, Wertingen, gemäß § 246 a AktG stattgegeben. Das Landgericht München I stellte in seinem Beschluss fest, dass die Erhebung von Nichtigkeits- und Anfechtungsklagen mehrerer Aktionäre beim Landgericht München I, Az. 5HK O 13658/06, gegen den unter Tagesordnungspunkt 7 der ordentlichen Hauptversammlung der CREATON AG vom 13.07.2006 gefassten Beschluss über die Zustimmung zum Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages mit der Etex Holding GmbH, Heidelberg, der Eintragung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages im Handelsregister nicht entgegensteht und Mängel des Hauptversammlungsbeschlusses die Wirkung der Eintragung unberührt lassen.

Mehrere Aktionäre hatten, wie in der Ad-hoc-Mitteilung der Gesellschaft vom 23.08.2006 veröffentlicht, Nichtigkeits- und Anfechtungsklagen gegen verschiedene Beschlüsse der Hauptversammlung der CREATON AG vom 13.07.2006 erhoben, unter anderem gegen den erwähnten unter Tagesordnungspunkt 7 gefassten Beschluss über die Zustimmung zum Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages mit der Etex Holding GmbH. Um die Eintragung im Handelsregister und damit das Wirksamwerden des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vor einer endgültigen gerichtlichen Entscheidung über die Nichtigkeits- und Anfechtungsklagen zu erreichen, hat die CREATON AG am 18.09.2006 beim Landgericht München I einen Freigabeantrag gemäß § 246 a AktG eingereicht. Dieser wurde nun durch den heutigen Beschluss des Landgerichts München I zugunsten der CREATON AG entschieden. Gegen den heutigen Beschluss kann von den Antragsgegnern sofortige Beschwerde eingelegt werden.

Wertingen, den 14.12.2006 CREATON AG Der Vorstand

Kontakt: Karsten Schüssler, CREATON AG, Vorstand Finanzen, T. 08272-86-510

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Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:

Die CREATON AG ist Deutschlands größter Tondachziegelhersteller mit zwölf High-Tech-Werken in Bayern, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Thüringen und in Ungarn. Durch innovative Produkte und eine hohe Auslandsorientierung stellt sich das Unternehmen der seit Jahren schwachen deutschen Baukonjunktur erfolgreich entgegen. 2005 erzielte CREATON einen Konzernumsatz von 134,9 Mio. Euro und einen Jahresüberschuss von 7,3 Mio. Euro. Seit Ende 2005 gehört die CREATON AG mehrheitlich zur belgischen Etex Group S.A., Brüssel, einer weltweit tätigen Baustoff-Holding.



DGAP 14.12.2006 --------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Emittent: Creaton AG Dillingerstr. 60 86637 Wertingen Deutschland Telefon: +49 (0)8272 86-461 Fax: +49 (0)8272 86-511 E-mail: investor-relations@creaton.de WWW: www.creaton.de ISIN: DE0005483036, DE0005483002 WKN: 548303, 548300, Indizes: Börsen: Amtlicher Markt in Frankfurt (General Standard), München; Freiverkehr in Berlin-Bremen, Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart Ende der Mitteilung DGAP News-Service ---------------------------------------------------------------------------

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