09.02.2005 14:52:00

DGAP-Ad hoc: CBB Holding AG



Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG



CBB Holding AG: Tagesordnung zur außerordentlichen Hauptversammlung 31.03.2005

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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Unsere Aktionäre werden hiermit zu der am Donnerstag, 31. März 2005, um 14.00
Uhr, im Maritim Hotel, Heumarkt 20, 50667 Köln, stattfindenden
außerordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

Sollte die Tagesordnung an diesem Tage nicht abschließend behandelt werden
können, wird die Hauptversammlung am Freitag, den 1. April 2005, 10.00 Uhr, an
gleicher Stelle fortgesetzt.


Tagesordnung

a) Tagesordnungspunkte auf Vorschlag der Verwaltung:

1. Anzeige über einen Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals der
Gesellschaft gemäß § 92 Abs. 1 AktG.

b) Tagesordnungspunkte auf Vorschlag von Aktionären der Gesellschaft:

Die Aktionäre Annette Zapf und Klaus E. H. Zapf (nachfolgend gemeinsam
"Minderheitsaktionäre" genannt) haben bei der Gesellschaft gemäß § 122
Abs. 2 AktG den Antrag gestellt, dass folgende Gegenstände zur
Beschlussfassung der Hauptversammlung gestellt werden.

2. Die Substituierung bzw. Bestätigung nicht gewählter, sondern
gerichtlich bestellter Aufsichtsratsmitglieder.

3. Vorlage der Jahresabschlüsse zum 31. Dezember 2002 und zum 31 Dezember
2003.

4. Erläuterungen des Vorstands und des Aufsichtsrats dazu, aus welchen
Gründen bis heute eine Testierung der Jahresabschlüsse nicht erfolgt
ist.

5. Erläuterung des Lageberichtes sowie des Berichtes des Aufsichtsrates für
das Geschäftsjahr 2002 und 2003.

6. Erläuterung der aktuellen wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft und der
vom Vorstand geplanten Schritte zur Sanierung der Gesellschaft,
insbesondere Mitteilung zum Stand der Verhandlungen mit möglichen
Investoren und Darstellung alternativer Szenarien zur
Gesellschaftssanierung.

7. Wahl eines Jahresabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2004.

8. Beschluss zur Prüfung der Geschäftsvorgänge um den Verbleib der
Patronatserklärungen aus dem Hause der so genannten "Erb-Gruppe",
insbesondere der Uniinvest AG, der Unifina AG, der Uniwood AG, der
Volcafe und der Herfina AG, sowie der Verbleib von Patronatserklärungen
und Bürgschaften der EBC Asset Management Limited, London, durch die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BM Partner Revision GmbH, Düsseldorf.

9. Beschluss zur Sonderprüfung zu den Zuwendungen aus der so genannten
"Erb-Gruppe", insbesondere aus der Uniinvest AG, der Unifina AG, der
Uniwood AG, der Volcafe und der Herfina AG an die CBB Holding AG über
die EBC Asset Management Limited, London, insbesondere die
Vollständigkeit der Durchreichung angewiesener Zahlungen durch die EBC
Asset Management Limited, London, und der EBC Nominee Limited, Jersey,
an die CBB Holding AG durch die BM Partner Revision GmbH, Düsseldorf.

10. Beschluss darüber, die Patronatserklärungen zugunsten der CBB Holding AG
an die Sachwalter der Gesellschaft der "Erb-Gruppe", Zug um Zug gegen
Verzicht auf sämtliche Forderungen, insbesondere aus
Gesellschafterdarlehen gegenüber der CBB Holding AG zurückzugeben.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sind
nach § 14 der Satzung der Gesellschaft alle diejenigen Aktionäre berechtigt,
die ihre Inhaberaktien spätestens am 23.03.2005 während der üblichen
Geschäftsstunden bei der Gesellschaftskasse, Oppenheimstraße 9, 50668 Köln.
oder bei einer der nachstehend genannten Stellen hinterlegen und bis zur
Beendigung der Hauptversammlung dort belassen:

HSBC Trinkaus & Burkhardt KGaA

Die Hinterlegung gilt auch dann als ordnungsgemäß erfolgt, wenn die Aktien mit

Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für diese bei einem anderen
Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt gehalten
werden. Die Hinterlegungsstelle muss ihre Zustimmung bis zum letzten
Hinterlegungstag erteilt haben.

Die Aktien können auch bei einem deutschen Notar oder bei einer
Wertpapiersammelbank hinterlegt werden. Im Fall der Hinterlegung bei einem
deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank ist die hierüber
auszustellende Bescheinigung bis spätestens am ersten Werktag nach Ablauf der
Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaft einzureichen.

Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch
Bevollmächtigte, z. B. die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder
andere Personen ihrer Wahl ausüben lassen.

Köln, 8. Februar 2005

CBB Holding Aktiengesellschaft, Köln

Der Vorstand

CBB Holding AG
Oppenheim Str. 9
50668 Köln
Deutschland

ISIN: DE0005444004
WKN: 544400
Notiert: Amtlicher Markt in Frankfurt (General Standard); Geregelter Markt in
Hamburg; Freiverkehr in Düsseldorf, München und Stuttgart

Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 09.02.2005
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