21.02.2005 16:36:00
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DGAP-Ad hoc: CBB Holding AG
Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG
CBB Holding AG: Klarstellung zur Ad hoc-Mitteilung vom 8. Dezember 2004
Ad-hoc-Mitteilung verarbeitet und übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Klarstellung zur Ad hoc-Mitteilung vom 8. Dezember 2004
Die CBB Holding AG teilt mit, dass die vor dem Oberlandesgericht Köln,, Az:.
18 U 116/04, anhängige Anfechtungsklage der Metropol Vermögensverwaltungs- und
Grundstücks GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer, Herrn Karl-Walter
Freitag, sowie eines weiteren Aktionärs, gegen Beschlüsse der Hauptversammlung
vom 30.12.2003 auf Vorschlag und Anraten des Gerichts durch den nachfolgenden
Prozessvergleich ihre Erledigung gefunden hat:
Die CBB Holding AG verpflichtet sich unter Hinweis auf den hier
abgeschlossenen Prozessvergleich, allen Aktionären, die am 30.12.2003
Aktionäre der CBB Holding AG waren, ein erneutes Bezugsangebot auf neue Aktien
im Verhältnis 26:10 zum Ausgabebetrag von EUR 1,00 je Aktie kosten- und
spesenfrei einzuräumen. Die Bezugsfrist beträgt mindestens 14 Tage. Die CBB
Holding AG verpflichtet sich, im Bezugsangebot mitzuteilen, welche Investoren
die von den Aktionären nicht gezeichneten neuen Aktien zeichnen und
übernehmen.
Die CBB Holding AG garantiert einen Bezugsrechtshandel. Die CBB Holding AG
verpflichtet sich, die Investoren zu verpflichten, am letzten Handelstag alle
nicht aufgenommenen Bezugsrechte für mindestens EUR 0,02 zu erwerben. Die CBB
Holding AG verpflichtet sich, unverzüglich nach Eintragung der Kapitalerhöhung
im Handelsregister die neuen Aktien im Freiverkehr in Frankfurt handeln zu
lassen. Eine spätere Börseneinführung wird vorbereitet. Die CBB Holding AG
verpflichtet sich, die neuen Aktien von institutionellen Anlegern nur mit der
Maßgabe zur Zeichnung zuzulassen, dass diese sich verpflichten, bis zum
01.01.2010 keinen Squeeze-out-Beschluss gemäß § 327 a ff AktG einzufordern und
sich im Falle der Weiterveräußerung verpflichten, diese Verpflichtungen dem
jeweiligen Erwerber aufzuerlegen
Die EBC Asset Management Ltd., London, Großbritannien, verpflichtet sich
weiterhin, allen Aktionären, die in der Hauptversammlung am 30.12.2003
Widerspruch gegen den Kapitalherabsetzungsbeschluss zur Niederschrift erklärt
haben, ein Kaufangebot zu unterbreiten, wonach der Widersprechende für jede
Aktie der CBB Holding AG, die er nachweisbar bis zu einem Zeitpunkt hält, der
spätestens 3 Werktage nach der ad hoc Mitteilung über diesen Vergleich endet,
einen Kaufpreis von EUR 0,15 je Aktie erhält. Dieses Angebot ist beschränkt
auf 9,5 Mio. Stück der ausstehenden Altaktien der Gesellschaft vor der
Kapitalherabsetzung. Sollten die angebotenen Aktien diesen Prozentsatz
übersteigen, so erfolgt eine Annahme und Zuteilung pro rata im Verhältnis der
zur Annahme des Angebotes eingereichten Altaktien. Der Kaufpreis ist
hinsichtlich 5 Mio. Aktien mit Ablauf des Kaufangebotes fällig, hinsichtlich
der restlichen 4,5 Mio. Aktien bis spätestens mit Eintragung der Durchführung
der Kapitalerhöhung ins Handelsregister, zzgl. 5% Zinsen p. a. Näheres regelt
das Kaufangebot. Diese Veröffentlichung wird im elektronischen Bundesanzeiger,
im "Kölner Stadt Anzeiger" und in einem weiteren täglich erscheinenden
überregionalen Börsenpflichtblatt (nicht jedoch im Druckerzeugnis Frankfurter
Allgemeine Zeitung) bekannt gemacht.
Das Kaufangebot ist mit einer Frist von 14 Tagen vor der Bekanntmachung des
Bezugsan-gebotes im gedruckten und elektronischen Bundesanzeiger zu
veröffentlichen.
Köln, im Februar 2005
CBB Holding AG
Oppenheim Str. 9
50668 Köln
Deutschland
ISIN: DE0005444004
WKN: 544400
Notiert: Amtlicher Markt in Frankfurt (General Standard); Geregelter Markt in
Hamburg; Freiverkehr in Düsseldorf, München und Stuttgart
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 21.02.2005
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