13.02.2018 16:31:26

DGAP-Ad hoc: Brüder Mannesmann AG

DGAP-Adhoc: Brüder Mannesmann AG: beschließt Ausgabe einer Wandelanleihe

DGAP-Ad-hoc: Brüder Mannesmann AG / Schlagwort(e): Anleihe
Brüder Mannesmann AG: beschließt Ausgabe einer Wandelanleihe

13.02.2018 / 16:31 CET/CEST
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Ad-hoc-Meldung nach Art. 17 MAR

Brüder Mannesmann AG beschließt Ausgabe einer Wandelanleihe

Remscheid, 13. Februar 2018 - Die Hauptversammlung vom 02. Oktober 2014 hat den Vorstand ermächtigt, Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen zu begeben. Dabei können Wandlungsrechte zum Bezug von bis zu 1,5 Mio. neuen Aktien der Brüder Mannesmann AG mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 3,00 je Aktie ("Neue Aktien") begründet werden. Die Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen kann auch gegen Erbringung von Sachleistungen erfolgen.

Der Vorstand hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, eine Wandelanleihe in einem Gesamt-Nennbetrag von EUR 4.500.000 ("Wandelanleihe") begeben. Die Wandelanleihe kann bei vollständiger Wandlung in insgesamt 1,5 Mio. neue Aktien gewandelt werden. Die Brüder Mannesmann AG kann vom Inhaber der Wandelanleihe die Wandlung in 1,5 Mio. neue Aktien der Gesellschaft verlangen. Das Bezugsrecht der Aktionäre wurde ausgeschlossen.

Die Wandelanleihe soll kurzfristig gegen Sacheinlage an einen Gläubiger der Brüder Mannesmann AG ausgegeben werden. Der Gläubiger beabsichtigt, als Gegenleistung (Sacheinlage) eine gegen die Brüder Mannesmann AG gerichtete Darlehensforderung in einem Nominalbetrag von EUR 4.500.000 an die Brüder Mannesmann AG zu übertragen.


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