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06.12.2016 00:30:47

DGAP-Ad hoc: Braas Monier Building Group S.A.

DGAP-Adhoc: Braas Monier Building Group S.A.: Einstweilige Verfügung gegen Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln

Braas Monier Building Group S.A. / Schlagwort(e): Rechtssache

06.12.2016 00:30

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Einstweilige Verfügung gegen Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln

Dem Verwaltungsrat (das "Board") der Braas Monier Building Group S.A. ("Braas Monier") wurde am Abend des 5. Dezember 2016 eine einstweilige Verfügung des tribunal d'Arrondissement von Luxemburg zugestellt, welche auf Antrag der Marsella Holdings S.à r.l., dem Bieter des laufenden Übernahmeangebots für die Aktien von Braas Monier und Tochtergesellschaft von Standard Industries, Inc., erlassen wurde. Die einstweilige Verfügung setzt den Beschluss des Board vom 29. November 2016 vorläufig außer Kraft, in welchem das Board entschieden hatte, 3.916.666 neue Aktien durch Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln auszugeben, und zwar bis eine endgültige Entscheidung des zuständigen Gerichts ergangen ist. Die einstweilige Verfügung verbietet dem Board zudem, mit der Ausgabe von 3.916.666 neuen Aktien fortzufahren, bis eine endgültige Entscheidung des zuständigen Gerichts ergangen ist. In der einstweiligen Verfügung hat das Gericht Braas Monier ferner aufgegeben, den wesentlichen Inhalt der einstweiligen Verfügung auf der Website der Braas Monier zu veröffentlichen. Braas Monier wurde heute Abend erstmals über den Antrag auf Erlass der Verfügung informiert und hatte bisher keine Gelegenheit, vor Gericht hierzu Stellung zu nehmen.



Die einstweilige Verfügung verliert ihre Wirkung, wenn Marsella Holdings S.à r.l. nicht vor dem 23. Dezember 2016 vor dem zuständigen Gericht und dem juge des referés erhebt, so dass diese in einem kontradiktorischen Verfahren über den Anspruch der Marsella Holdings S.à r.l. zur Annullierung oder Suspendierung der Wirkungen des Board-Beschlusses vom 29. November 2016 entscheiden kann.

Damit die Aktionäre das Übernahmeangebot für neue Aktien aus einer Kapitalerhöhung annehmen können, müssen die neuen Aktien vor Ende der Annahmefrist am 23. Dezember 2016 in die Depots der Aktionäre eingebucht sein. Dazu muss die einstweilige Verfügung so rechtzeitig aufgehoben werden, dass die hierfür nötigen Schritte durchgeführt werden können.

Braas Monier wird alle verfügbaren rechtlichen Schritte ergreifen, um die Aufhebung der einstweiligen Verfügung zu bewirken. Braas Monier ist der Auffassung, dass die einstweilige Verfügung ohne Grundlage ist. Standard Industries hätte die Möglichkeit gehabt, die Unterlassung jedweder Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln zur aufschiebenden Bedingung des Angebots zu erklären. Das ist nicht geschehen. Stattdessen sieht die Angebotsunterlage vor, dass Kapitalerhöhungen aus Gesellschaftsmitteln bis zur Höhe von 3.916.666 neuen Aktien möglich sind, ohne dass dies den Vollzug des Angebots verhindern kann. In diesem Rahmen hält sich die beabsichtigte Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln. Wenn Standard Industries nunmehr diese Kapitalerhöhung als Begründung für die einstweilige Verfügung anführt, setzt sie sich mit den Bedingungen des Angebots in der Angebotsunterlage in Widerspruch.

Das Board beschloss die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln, weil sie im Interesse all ihrer Aktionäre ist und im Interesse der Gesellschaft ist; sie ist zudem nach Gesetz und der Satzung von Braas Monier zugelassen.

Das Board empfiehlt den Aktionären weiterhin, das Angebot nicht anzunehmen.





Kontakt: Achim Schreck Director Group Communications / Investor Relations Braas Monier Building Group

Tel: +49 6171 61 28 59 E-mail: achim.schreck@monier.com Website: www.braas-monier.com

06.12.2016 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap.de

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