15.06.2015 20:10:38

DGAP-Ad hoc: Asian Bamboo AG

DGAP-Adhoc: Asian Bamboo AG: Amtsgericht Hamburg hat vorläufigen starken Insolvenzverwalter bestellt

Asian Bamboo AG / Schlagwort(e): Sonstiges

15.06.2015 20:10

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Asian Bamboo AG: Amtsgericht Hamburg hat vorläufigen starken Insolvenzverwalter bestellt

Hamburg, 15. Juni 2015 - Die Asian Bamboo AG ("Asian Bamboo", "das Unternehmen", "die Gesellschaft", ISIN: DE000A0M6M79, Börsenkürzel "5AB", ADR Börsenkürzel "ASIBY") teilt mit, dass das Amtsgericht Hamburg einen sogenannten vorläufigen starken Insolvenzverwalter bestellt hat.



Über die Asian Bamboo AG:

Asian Bamboo besitzt derzeit langfristige Rechte an 36 Bambusplantagen mit einer Fläche von 48.123 ha. Seit dem 16. November 2007 ist die Asian Bamboo AG im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse unter dem Börsenkürzel "5AB" gelistet. Zudem wird die Aktie in den USA in Form von American Depositary Receipts (ADR) unter dem Börsenkürzel "ASIBY" gehandelt. Der Firmensitz befindet sich in Hamburg. Die Jahresabschlüsse der Gesellschaft werden von Deloitte geprüft.

Für weitere Informationen über Asian Bamboo besuchen sie bitte die Asian-Bamboo-Website unter www.asian-bamboo.com oder www.asian-bamboo.de.

Disclaimer:

Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder ein Angebot zum Kauf, Verkauf, Tausch oder zur Übertragung von Wertpapieren noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der Asian Bamboo AG ("Asian Bamboo") in den Vereinigten Staaten von Amerika oder sonstigen Jurisdiktionen dar. Die hierin genannten Wertpapiere von Asian Bamboo wurden und werden nicht nach dem U.S. Securities Act von 1933 in der derzeit gültigen Fassung (der "Securities Act") registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur aufgrund einer Ausnahmeregelung von dem Registrierungserfordernis nach den Vorschriften des Securities Act verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Weder Asian Bamboo noch ein anderer hierin beschriebener an der Transaktion Beteiligter plant hierin beschriebene Wertpapiere nach dem Securities Act oder gegenüber einer Wertpapieraufsichtsbehörde eines Staates oder einer anderen Jurisdiktion in den Vereinigten Staaten von Amerika in Verbindung mit dieser Ankündigung zu registrieren. Die Wertpapiere dürfen in keiner Jurisdiktion unter Umständen angeboten werden, die das Erstellen oder die Registrierung eines Prospekts oder von Angebotsunterlagen im Zusammenhang mit den Wertpapieren in dieser Jurisdiktion voraussetzen. Weder Asian Bamboo noch eines der mit ihr verbundenen Unternehmen haben Maßnahmen vorgenommen, die ein öffentliches Angebot der Wertpapiere oder den Besitz oder die Verteilung dieser Ankündigung oder irgendein anderes Angebot oder Werbematerial im Zusammenhang mit diesen Wertpapieren in irgendeiner Jurisdiktion erlauben würden, wo solche Maßnahmen erforderlich sind.

Soweit diese Mitteilung zukunftsgerichtete Aussagen enthält, welche das Geschäft, die finanzielle Situation und die Ergebnisse aus der operativen Tätigkeit von Asian Bamboo betreffen, basieren diese Aussagen auf momentanen Erwartungen und Annahmen des Vorstands von Asian Bamboo. Diese zukunftsgerichteten Aussagen unterliegen jedoch einer Anzahl an Risiken und Unsicherheiten, welche zu wesentlichen Abweichungen der tatsächlichen Ergebnisse der Gesellschaft von den in den zukunftsgerichteten Aussagen enthaltenen Annahmen führen können. Neben weiteren, hier nicht aufgeführten Faktoren können sich Abweichungen aus Veränderungen der allgemeinen wirtschaftlichen Lage und der Wettbewerbssituation, vor allem in den Kerngeschäftsfeldern und -märkten von Asian Bamboo ergeben. Auch die Entwicklungen der Finanzmärkte sowie die Veränderungen nationaler und internationaler Vorschriften, insbesondere im Bereich der Steuergesetzgebung und der Rechnungslegungsstandards, können entsprechenden Einfluss haben. Terroranschläge und deren Folgen können die Wahrscheinlichkeit und das Ausmaß von Abweichungen erhöhen. Asian Bamboo übernimmt keine Verpflichtung, die hier enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen öffentlich zu revidieren oder zu aktualisieren, sollten nach diesem Datum entsprechende Umstände oder andere unvorhergesehene Ereignisse eintreten.

15.06.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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