13.12.2005 09:52:00

DGAP-Ad hoc: AG Kühnle, Kopp & Kausch

Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG

Vergleich zur Erhöhung der Squeeze-out Abfindung / Freigabeverfahren

AG Kühnle, Kopp & Kausch

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Ad hoc Mitteilung nach § 15 WpHG

Aktiengesellschaft Kühnle, Kopp & Kausch:
Vergleich zur Erhöhung der Squeeze-out Abfindung / Freigabeverfahren

Frankenthal, den 13.12.2005


Im Wege des Vergleichs mit 23 von 24 Klägern, die Anfechtungsklagen gegen die
Wirksamkeit des Squeeze-out Beschlusses der Außerordentlichen Hauptversamm-
lung vom 14. September 2005 beim Landgericht Frankenthal erhoben haben, hat
die Hauptaktionärin der AG Kühnle, Kopp & Kausch, die TurboGroup GmbH, für
alle durch den Squeeze-out Beschluss aus der Gesellschaft ausgeschlossenen
Aktionäre die Abfindung in Höhe von EURO 24,66 pro Stammaktie und in Höhe von
EURO 24,87 pro Vorzugsaktie auf einheitlich EURO 30,50 pro Aktie erhöht. Für
diejenigen Aktionäre, die auf die Einleitung eines Spruchverfahrens zur
Überprüfung der dem Squeeze-out Beschluss zugrunde liegenden Bewertung der
Aktien der AG Kühnle, Kopp & Kausch und auf alle ihnen möglicherweise aus
einem solchen Spruchverfah-ren gegen die TurboGroup GmbH zustehenden Ansprüche
verzichten, wurde die Abfindung auf einheitlich EURO 34,00 pro Aktie erhöht.

Die Auszahlung der Abfindung setzt die Eintragung des Squeeze-out Beschlusses
in das Handelsregister voraus. Um die Eintragung des Squeeze-out Beschlusses
trotz der einen weiterhin anhängigen Anfechtungsklage zu beschleunigen, hat
die AG Kühnle, Kopp & Kausch am 12. Dezember 2005 einen Freigabeantrag gemäß
§§ 327e Absatz 2, 319 Absatz 6 AktG an das Landgericht Frankenthal gestellt.





AG Kühnle, Kopp & Kausch
Hessheimer Straße 2
67227 Frankenthal
Deutschland

ISIN: DE0005027700; DE0005027734
WKN: 502770; 502773
Notiert: Geregelter Markt in Frankfurt (General Standard

Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 13.12.2005

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