13.12.2005 09:52:00
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DGAP-Ad hoc: AG Kühnle, Kopp & Kausch
Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG
Vergleich zur Erhöhung der Squeeze-out Abfindung / Freigabeverfahren
AG Kühnle, Kopp & Kausch
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Ad hoc Mitteilung nach § 15 WpHG
Aktiengesellschaft Kühnle, Kopp & Kausch:
Vergleich zur Erhöhung der Squeeze-out Abfindung / Freigabeverfahren
Frankenthal, den 13.12.2005
Im Wege des Vergleichs mit 23 von 24 Klägern, die Anfechtungsklagen gegen die
Wirksamkeit des Squeeze-out Beschlusses der Außerordentlichen Hauptversamm-
lung vom 14. September 2005 beim Landgericht Frankenthal erhoben haben, hat
die Hauptaktionärin der AG Kühnle, Kopp & Kausch, die TurboGroup GmbH, für
alle durch den Squeeze-out Beschluss aus der Gesellschaft ausgeschlossenen
Aktionäre die Abfindung in Höhe von EURO 24,66 pro Stammaktie und in Höhe von
EURO 24,87 pro Vorzugsaktie auf einheitlich EURO 30,50 pro Aktie erhöht. Für
diejenigen Aktionäre, die auf die Einleitung eines Spruchverfahrens zur
Überprüfung der dem Squeeze-out Beschluss zugrunde liegenden Bewertung der
Aktien der AG Kühnle, Kopp & Kausch und auf alle ihnen möglicherweise aus
einem solchen Spruchverfah-ren gegen die TurboGroup GmbH zustehenden Ansprüche
verzichten, wurde die Abfindung auf einheitlich EURO 34,00 pro Aktie erhöht.
Die Auszahlung der Abfindung setzt die Eintragung des Squeeze-out Beschlusses
in das Handelsregister voraus. Um die Eintragung des Squeeze-out Beschlusses
trotz der einen weiterhin anhängigen Anfechtungsklage zu beschleunigen, hat
die AG Kühnle, Kopp & Kausch am 12. Dezember 2005 einen Freigabeantrag gemäß
§§ 327e Absatz 2, 319 Absatz 6 AktG an das Landgericht Frankenthal gestellt.
AG Kühnle, Kopp & Kausch
Hessheimer Straße 2
67227 Frankenthal
Deutschland
ISIN: DE0005027700; DE0005027734
WKN: 502770; 502773
Notiert: Geregelter Markt in Frankfurt (General Standard
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 13.12.2005
Vergleich zur Erhöhung der Squeeze-out Abfindung / Freigabeverfahren
AG Kühnle, Kopp & Kausch
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Ad hoc Mitteilung nach § 15 WpHG
Aktiengesellschaft Kühnle, Kopp & Kausch:
Vergleich zur Erhöhung der Squeeze-out Abfindung / Freigabeverfahren
Frankenthal, den 13.12.2005
Im Wege des Vergleichs mit 23 von 24 Klägern, die Anfechtungsklagen gegen die
Wirksamkeit des Squeeze-out Beschlusses der Außerordentlichen Hauptversamm-
lung vom 14. September 2005 beim Landgericht Frankenthal erhoben haben, hat
die Hauptaktionärin der AG Kühnle, Kopp & Kausch, die TurboGroup GmbH, für
alle durch den Squeeze-out Beschluss aus der Gesellschaft ausgeschlossenen
Aktionäre die Abfindung in Höhe von EURO 24,66 pro Stammaktie und in Höhe von
EURO 24,87 pro Vorzugsaktie auf einheitlich EURO 30,50 pro Aktie erhöht. Für
diejenigen Aktionäre, die auf die Einleitung eines Spruchverfahrens zur
Überprüfung der dem Squeeze-out Beschluss zugrunde liegenden Bewertung der
Aktien der AG Kühnle, Kopp & Kausch und auf alle ihnen möglicherweise aus
einem solchen Spruchverfah-ren gegen die TurboGroup GmbH zustehenden Ansprüche
verzichten, wurde die Abfindung auf einheitlich EURO 34,00 pro Aktie erhöht.
Die Auszahlung der Abfindung setzt die Eintragung des Squeeze-out Beschlusses
in das Handelsregister voraus. Um die Eintragung des Squeeze-out Beschlusses
trotz der einen weiterhin anhängigen Anfechtungsklage zu beschleunigen, hat
die AG Kühnle, Kopp & Kausch am 12. Dezember 2005 einen Freigabeantrag gemäß
§§ 327e Absatz 2, 319 Absatz 6 AktG an das Landgericht Frankenthal gestellt.
AG Kühnle, Kopp & Kausch
Hessheimer Straße 2
67227 Frankenthal
Deutschland
ISIN: DE0005027700; DE0005027734
WKN: 502770; 502773
Notiert: Geregelter Markt in Frankfurt (General Standard
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