14.05.2007 15:34:00
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DGAP-Ad hoc: Ölmühle Hamburg AG (Oelmühle Hamburg AG)
DGAP-Adhoc: ADM Hamburg AG:Verzicht auf die Einlegung von Rechtsmitteln gegen die Entscheidung im Spruchverfahren
ADM Hamburg AG / Rechtssache/Stellungnahme
14.05.2007
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. ---------------------------------------------------------------------------
Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG
ADM Hamburg AG: Verzicht auf die Einlegung von Rechtsmitteln gegen die Entscheidung im Spruchverfahren
Die ADM Hamburg AG hat entschieden, keine Rechtsmittel gegen den erstinstanzlichen Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 3. April 2007 einzulegen, in dem das Gericht auf der Basis eines gerichtlich beauftragten Sachverständigengutachtens als angemessene Ausgleichszahlung gemäß § 304 Abs. 1 AktG einen Betrag von EUR 16,13 (brutto) je Aktie im Nennbetrag von 50 DM abzüglich Körperschaftssteuerbelastung in Höhe des jeweils geltenden gesetzlichen Tarifs sowie als angemessene Abfindung gemäß § 305 Abs. 1 AktG einen Betrag von EUR 219,36 je Aktie im Nennbetrag von 50 DM zuzüglich der gesetzlichen Verzinsung festgesetzt hat. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der ADM Hamburg AG (vormals firmierend unter Oelmühle Hamburg AG) vom 4. Juli 1996 sieht bislang eine Ausgleichszahlung von umgerechnet EUR 5,22 je Aktie und einen Abfindungsbetrag von umgerechnet EUR 107,37 je Aktie vor. Die Gerichtsentscheidung betrifft 84.307 Aktien, von denen 48.203 Aktien vormals außenstehenden Aktionären und 36.104 Aktien gegenwärtig außenstehenden Aktionären zuzuordnen sind. Die ADM Hamburg AG hat für den gerichtlichen Beschluss Rechtskraftzeugnis beantragt.
ADM Hamburg AG (vormals Oelmühle Hamburg AG)
Nippoldstr. 117
21107 Hamburg
Deutschland
ISIN: DE0007269003
WKN: 726900
Notiert: Geregelter Markt in Berlin-Bremen und Hamburg; Freiverkehr in XETRA und Frankfurt
DGAP 14.05.2007 --------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Emittent: ADM Hamburg AG Postfach 90 03 20 21083 Hamburg Deutschland Telefon: +49 40 7 51 94-0 Fax: +49 40 7 51 94-300 E-mail: g_nolze@admworld.com www: www.admworld.com ISIN: DE0007269003 WKN: 726900 Indizes: Börsen: Geregelter Markt in Berlin-Bremen, Hamburg; Open Market in Frankfurt Ende der Mitteilung DGAP News-Service ---------------------------------------------------------------------------
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Die ADM Hamburg AG hat entschieden, keine Rechtsmittel gegen den erstinstanzlichen Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 3. April 2007 einzulegen, in dem das Gericht auf der Basis eines gerichtlich beauftragten Sachverständigengutachtens als angemessene Ausgleichszahlung gemäß § 304 Abs. 1 AktG einen Betrag von EUR 16,13 (brutto) je Aktie im Nennbetrag von 50 DM abzüglich Körperschaftssteuerbelastung in Höhe des jeweils geltenden gesetzlichen Tarifs sowie als angemessene Abfindung gemäß § 305 Abs. 1 AktG einen Betrag von EUR 219,36 je Aktie im Nennbetrag von 50 DM zuzüglich der gesetzlichen Verzinsung festgesetzt hat. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der ADM Hamburg AG (vormals firmierend unter Oelmühle Hamburg AG) vom 4. Juli 1996 sieht bislang eine Ausgleichszahlung von umgerechnet EUR 5,22 je Aktie und einen Abfindungsbetrag von umgerechnet EUR 107,37 je Aktie vor. Die Gerichtsentscheidung betrifft 84.307 Aktien, von denen 48.203 Aktien vormals außenstehenden Aktionären und 36.104 Aktien gegenwärtig außenstehenden Aktionären zuzuordnen sind. Die ADM Hamburg AG hat für den gerichtlichen Beschluss Rechtskraftzeugnis beantragt.
ADM Hamburg AG (vormals Oelmühle Hamburg AG)
Nippoldstr. 117
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Deutschland
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WKN: 726900
Notiert: Geregelter Markt in Berlin-Bremen und Hamburg; Freiverkehr in XETRA und Frankfurt
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