17.01.2019 16:11:00
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Deutsches Kartellamt untersagt Joint-Venture von Miba und Zollern
Der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt erklärte, Gleitlager spielten im Maschinen-, Anlagen- und Motorenbau eine zentrale Rolle. Die Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit von Motoren werde maßgeblich durch die Gleitlagertechnik bestimmt. Miba und Zollern seien insbesondere bei Gleitlagern für Großmotoren, wie sie etwa in Schiffen, Lokomotiven oder Stromaggregaten zur Anwendung kommen, sehr stark aufgestellt. "Durch den Zusammenschluss würde für die Abnehmer aus den entsprechenden Industriezweigen sowohl in Deutschland als auch dem europäischen Ausland eine wichtige Ausweichalternative bei der Beschaffung von Gleitlagern wegfallen. Letztlich war das Vorhaben daher zu untersagen."
Die Unternehmen hatten geplant, ihre jeweiligen Aktivitäten im Bereich hydrodynamische Gleitlager in einem Gemeinschaftsunternehmen zusammenzuführen, an dem Miba mit 74,9 Prozent und Zollern mit 25,1 Prozent beteiligt sein sollte. Das Joint-Venture zwischen Miba und der Zollern-BHW-Gruppe solle Teil der Miba-Bearing-Gruppe werden, hatte es in einer Miba-Mitteilung von Ende Juni 2018 geheißen. Zollern BHW erziele mit rund 600 Mitarbeitern einen Jahresumsatz von rund 70 Mio. Euro und verfüge über zwei Produktionsstandorte in Deutschland und ein Werk in Brasilien. Die Miba-Gruppe macht rund 888 Mio. Euro Umsatz und beschäftigt rund 7.400 Mitarbeiter.
Das Bundeskartellamt teilte heute weiter mit, die Ermittlungen hätten ergeben, dass die beiden Unternehmen "die jeweils wesentlichen Wettbewerber in einem bereits stark konzentrierten Markt sind" und insbesondere über eine herausragende Stellung beim Entwicklungs-Know-how und der angebotenen Bandbreite der vom Zusammenschlussvorhaben primär betroffenen Gleitlager verfügten. Schon jetzt sei für die Kunden ein Wechsel zu einem der wenigen alternativen Anbieter aufwändig und kostenintensiv. Durch den Zusammenschluss würde sich diese Situation weiter verschärfen, "da mit Miba und Zollern zwei für die Kunden besonders enge Wettbewerber zusammengehen würden." Berücksichtigt worden sei auch, dass ein Markteintritt neuer Unternehmen in die Produktion der speziellen Gleitlager unwahrscheinlich sei.
(Schluss) itz/itz
ISIN AT0000734835 WEB http://www.miba.com
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