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27.06.2007 21:17:00

Deutsche Post muss laut BVerwG Übernacht-Zustellung von Konkurrenten hinnehmen

Bonn (aktiencheck.de AG) - Die Deutsche Post AG muss trotz der zu ihren Gunsten noch bestehenden Exklusivlizenz hinnehmen, dass ihre Wettbewerber bestimmte unterscheidbare und höherwertige Postdienstleistungen, wie die Übernacht-Zustellung am Markt anbieten. Das geht aus einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) in Leipzig am Mittwoch hervor.

Nach Aussagen des Gerichts steht der Deutschen Post zwar noch bis zum 31. Dezember 2007 das ausschließliche Recht zu, Briefsendungen und adressierte Kataloge einer bestimmten Gewichts- und Preisklasse gewerbsmäßig zu befördern, allerdings sieht das Gesetz von dieser so genannten Exklusivlizenz, dem Restbestand des früheren Postmonopols, Ausnahmen vor.

Die klagende Deutsche Post wandte sich in den vorliegenden vier Verfahren gegen Lizenzen, die die frühere Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (jetzt Bundesnetzagentur) konkurrierenden Postdienstleistern erteilt hat. Umstritten waren diese Lizenzen, soweit darin den Wettbewerbern die Briefbeförderung in Form der "Übernacht-Zustellung" gestattet worden war.

Die Aktie der Deutschen Post schloss heute in Frankfurt bei 23,43 Euro (-0,59 Prozent). (27.06.2007/ac/n/d)

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