Insektenschutzprogramm |
04.09.2019 11:48:46
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Deutsche Bundesregierung beschließt Glyphosat-Ausstieg für Ende 2023
Die Bundesregierung hat sich besorgt darüber gezeigt, dass die Gesamtmenge der Insekten wie auch die Vielfalt der Insektenarten in Deutschland stark zurückgegangen ist. Insekten gelte es zu schützen, weil sie ein integraler Teil der biologischen Vielfalt seien und in den Ökosystemen eine wichtige Rolle spielten. Durch den Einsatz des Unkrautvernichtungsmittels Glyphosat werden jedoch Pflanzen vollständig getötet und nehmen damit vielen Insekten die Nahrungsgrundlage.
"Das Enddatum 31.12.2023 wird bereits jetzt umgehend rechtsverbindlich in der Pflanzenschutzanwendungsverordnung verankert, auch um von vornherein deutlich zu machen, dass jedenfalls mit Deutschland keine Erneuerung der Wirkstoffgenehmigung für Glyphosat zu machen sein wird und wir es mit dem Ausstieg absolut ernst meinen", heißt es in einer Stellungnahme des Ministeriums.
Das vom US-Tochterunternehmen Monsanto des Chemieriesen Bayer AG hergestellte glyphosathaltige Mittel Roundup steht zudem unter Verdacht krebserregend zu sein. In den USA ist das Unternehmen mit Tausenden von Klagen konfrontiert, die Glyphosat für Krebserkrankungen verantwortlich machen.
Wissenschaftler sind bei der Frage allerdings uneins. Einige Experten, wie etwa die Internationale Krebsforschungsagentur IARC, machen das Mittel verantwortlich für Krebs. Andere, wie das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) oder die US-Umweltbehörde EPA, halten Glyphosat nicht für krebserregend.
In Europa ist das umstrittene Mittel Glyphosat bis Ende 2022 zugelassen. Nach Ansicht der Bundesregierung ist ein nationales Totalverbot nicht möglich, solange das Unkrautvernichtungsmittel in der Europäischen Union zugelassen ist.
Ein deutschlandweites Verbot vor Ende 2023 ist nicht möglich, weil zunächst die nationalen Zulassungsbescheide aufgehoben werden müssen, die für glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel erteilt worden sind, sagte ein Sprecher des Bundesumweltministeriums. Die Zulassungsbescheide liefen dabei entsprechend der EU-rechtlichen Vorgaben grundsätzlich ein Jahr länger als die Genehmigung für den enthaltenen Wirkstoff.
BERLIN (Dow Jones)
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