Rechtsstreit |
23.03.2023 11:20:00
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Deutsche Börse-Aktie etwas höher: Deutsche Börse in US-Streit um Milliardenbetrag mit Niederlage
Den klagenden Gläubigern des Iran sei durch ein US-Gericht ein Anspruch auf Übertragung von der iranischen Zentralbank - auch Bank Markazi genannt - zugerechneten und von Clearstream in Luxemburg auf einem Kundenkonto verwahrten Vermögenswerten von rund 1,7 Milliarden US-Dollar zugesprochen worden. Clearstream erwäge Berufung gegen die Entscheidung einzulegen, hieß es weiter.
Ebenso verlange die iranische Zentralbank bereits seit 2018 ihrerseits als Teil einer in Luxemburg unter anderem gegen Clearstream eingereichten Klage die Herausgabe umfangreicher Vermögenswerte, einschließlich des oben genannten Betrages von rund 1,7 Milliarden Dollar, hieß es weiter. Die Klage wird laut der Deutsche Börse derzeit noch in der ersten Instanz verhandelt. Clearstream gehe weiter davon aus, dass die Klage in Luxemburg unbegründet ist.
Hintergrund ist ein seit vielen Jahren laufender Rechtsstreit über iranisches Vermögen, das wegen des Verdachts der Terrorfinanzierung eingefroren wurde. Die Deutsche Börse ist über ihre Luxemburger Tochter Clearstream in den Fall verwickelt, die Wertpapiere im Kundenauftrag verwaltet und die Abwicklung von Käufen oder Verkäufen übernimmt.
Keine neuen Risiken aus US-Gerichtsentscheid zu Iran-Geldern
Die Deutsche Börse rechnet nicht mit neuen Risiken oder neu erforderlichen Rückstellungen nach einer Entscheidung eines US-Gerichts zuungunsten ihrer Tochter Clearstream im Zusammenhang mit Vermögenswerten aus dem Iran. Clearstream erwäge, Berufung gegen die Entscheidung des US-Gerichts einzulegen, teilte der DAX-Konzern mit.Ein US-Gericht hat laut Mitteilung entschieden, dass den klagenden Gläubigern des Iran im sogenannten Peterson-II-Fall Vermögenswerte in Höhe von rund 1,7 Milliarden US-Dollar zustehen, die der iranischen Zentralbank (Bank Markazi) zugerechnet werden und von Clearstream in Luxemburg auf einem Konto verwahrt werden.
Iranische Vermögenswerte - auch der iranischen Zentralbank - sind im Rahmen internationaler und speziell US-Sanktionen gegen Iran im Zusammenhang mit dem Verdacht der Terrorfinanzierung seit Jahren eingefroren. Clearstream befindet sich als Verwahrerin von Vermögenswerten im Kundenauftrag in diversen Rechtsstreitigkeiten um die Herausgabe dieser Vermögenswerte.
Unter anderem verlangt die iranische Zentralbank seit 2018 ihrerseits als Teil einer in Luxemburg unter anderem gegen Clearstream eingereichten Klage die Herausgabe umfangreicher Vermögenswerte, einschließlich der rund 1,7 Milliarden US-Dollar, die Gegenstand der US-Gerichtsentscheidung waren. Diese Klage in Luxemburg werde derzeit noch in erster Instanz verhandelt, Clearstream gehe weiterhin davon aus, dass sie unbegründet sei. Die Deutsche-Börse-Tochter werde "nach umfassender rechtlicher Beratung im Rahmen der bestehenden Handlungsmöglichkeiten alle relevanten Interessen und Verantwortlichkeiten im Hinblick darauf abwägen, wie mit den betroffenen Vermögenswerten unter Wahrung der rechtlichen und regulatorischen Pflichten von Clearstream verfahren werden kann"
Die Aktie der Deutschen Börse gewinnt im XETRA-Handel zeitweise 0,08 Prozent auf 178,60 Euro.FRANKFURT (dpa-AFX / Dow Jones Newswires)
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