31.03.2019 18:17:42
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Der Tagesspiegel: Berliner Landgericht erlaubt Özdemir Warnung vor Erdogans "bewaffnetem Arm" in Deutschland
Die Richter wiesen damit eine Klage der Union Europäisch-Türkischer Demokraten (UETD) ab. Der Verband, der sich heute UID nennt, steht Erdogans Regierungspartei AKP nahe - und unterhielt bis zu deren Verbot im Sommer 2018 Kontakt zu den Osmanen. Als Reaktion auf Durchsuchungen bei Treffpunkten der Osmanen sowie bei einem UETD-Funktionär hatte Özdemir auf Twitter geschrieben: "Razzien bei Osmanen Germania und UETD: Es darf in Deutschland keinen bewaffneten Arm Erdogans geben." In der Türkei fasele die AKP von Islam und Moral, "hier betreiben ihre Osmanen Prostitution und organisierte Kriminalität". Die UETD/UID ging daraufhin juristisch gegen Özdemir vor: Der Grünen-Politiker solle eine Unterlassungserklärung unterzeichnen, anderenfalls bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld zahlen.
Dagegen urteilte das Berliner Landgericht vor einigen Tagen, es sei von "erheblichem öffentlichem Interesse", ob und wie der türkische Präsident in Deutschland Einfluss ausübt. In der Urteilsbegründung verweisen die Richter auf Kontakte der Osmanen und der UETD. Deren Vertreter seien "mit Waffenkäufen und Geldübergaben in Erscheinung getreten". Zudem hätten Osmanen Veranstaltungen des Verbandes abgesichert.
https://www.tagesspiegel.de/politik/erfolg-fuer-gruenen-politiker
cem-oezdemir-berliner-gericht-erlaubt-warnung-vor-erdogans-bewaffnete
m-arm/24164866.html
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