06.01.2014 18:09:58

"DER STANDARD"-Kommentar zum Weisungsrecht: "Ewig schlechte Nachrede" von Nina Weißensteiner

Ausgabe vom 7.1.2014

Wien (ots) - Selbst wenn ein Justizminister noch so abwägend und behutsam davon Gebrauch macht: Das längst überkommene Weisungsrecht garantiert den Amtsinhabern bis heute ständig eine schlechte Nachrede. Denn in der Regel ist der Ressortchef im Wiener Palais Trautson von einer Partei nominiert - und in den meisten Fällen von öffentlichem Interesse sind politische Mitstreiter oder Gegner involviert, über deren Wohl und Wehe er entscheidet. Das führt zu andauernden Verdächtigungen: Lässt der Justizminister jemanden von der politischen Konkurrenz anklagen, heißt es, er mache Parteipolitik. Stellt der Minister ein Verfahren gegen einen Gesinnungsfreund ein, wirft man ihm vor, seine Leute zu schützen. Und fällt er aus Bedacht nicht sofort einen Entscheid, sagt man ihm nach, er verschleppe das Verfahren. Dazu geraten auch die Staatsanwälte, die ihrem Chef über Ermittlungs- und Verfahrensschritte zu berichten haben, oft genug in Verruf. Da ist bei Politaffären dann von ihrem vorauseilenden Gehorsam die Rede anstatt von ihrer formal garantierten Unabhängigkeit. All das hat Wolfgang Brandstetter, einst Strafverteidiger in schillernden Fällen, erkannt und will eine Kommission einsetzen, die das Weisungsrecht hinterfragt. Ob stattdessen ein Bundesstaatsanwalt oder Weisenrat kommt: Am wichtigsten wäre, derlei Persönlichkeiten weitgehend frei vom Einfluss der Parteien zu bestellen. Ansonsten dominieren wieder Argwohn und Zweifel gegenüber der Justiz.

Rückfragehinweis: Der Standard, Tel.: (01) 531 70/445

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