Recht auf Vergessenwerden 31.07.2015 20:22:40

Datenschützer beharren auf globalem Löschanspruch gegen Google

Bisher bezieht Google Löschanfragen nur auf seine Websites in Europa wie Google.de in Deutschland, Google.fr in Frankreich oder Google.es in Spanien - nicht aber auf die internationale Site Google.com. Das Internet sei - unabhängig von der Domain - weltweit verfügbar, erklärte die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff. "Ein begründeter Widerspruch gegen die unberechtigte Verbreitung personenbezogener Daten kann den Einzelnen nur schützen, wenn die Verknüpfung der Suchergebnisse mit seinem Namen auch global aufgehoben wird."

Der Hamburger Datenschützer Johannes Caspar sagte der Deutschen Presse-Agentur, die Praxis von Google lasse das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) letztlich ins Leere laufen. Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte ist in Deutschland für Google zuständig, weil das Unternehmen sein Büro in der Hansestadt hat.

Google hatte zuvor erklärt, man werde sich der Aufforderung der französischen Datenschutzbehörde CNIL nicht beugen, das in Europa vorgeschriebene "Recht auf Vergessen" weltweit umzusetzen. "Wir glauben, dass kein Land die Autorität haben sollte, zu kontrollieren, auf was jemand in einem anderen Land zugreifen kann", erklärte Google-Manager Peter Fleischer.

Caspar widersprach dieser Argumentation. Er unterstütze das Anliegen der CNIL, das Urteil des EuGH auch auf Domains außerhalb der EU durchzusetzen. Seine Behörde werde aber derzeit keinen formalen Schritt unternehmen. "Es wird sich zeigen, wie sich das Verfahren in Frankreich entwickelt. Es ist nicht ausgeschlossen, dass am Ende erneut der EuGH entscheiden wird." Es sei nicht sinnvoll, parallel zum Verfahren der CNIL ein weiteres nationales Verfahren zu eröffnen. Auch Voßhoff erklärte, sie unterstütze das Vorgehen der französischen CNIL.

Die französische Datenschutzbehörde prüft jetzt den Widerspruch von Google und behält sich vor, letztlich auch Strafen zu verhängen. "Wir haben die Argumente von Google zur Kenntnis genommen, die zum Großteil politischer Natur sind. Die CNIL hat sich dagegen auf eine strikt juristische Begründung gestützt", erklärte eine Sprecherin am Freitag. Die Behörde hat zwei Monate Zeit für ihre Antwort. Die CNIL hatte im Jahr 2014 bereits eine Strafe von 150 000 Euro gegen Google verhängt, weil das Unternehmen sich weigerte, umstrittene Regeln zum Umgang mit Nutzer-Informationen zu ändern./chd/DP/she

HAMBURG (dpa-AFX)

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